Der Biber sorgt für Artenvielfalt am Bach aber mancherorts auch für Ärger. Foto: Pixabay

Der Biber ist im Kreis Rottweil recht aktiv, deshalb wird beim Bibermanagement nachjustiert. Doch es bleiben offene Fragen, etwa, wie viele Biber es überhaupt im Kreis gibt. Und dann gibt es da noch einen Modellversuch nach bayrischem Vorbild.

Die Biberpopulation in Baden-Württemberg ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und umfasst aktuell laut Schätzungen etwa 7500 Tiere. Auch im Landkreis Rottweil sind mittlerweile zahlreiche Biber heimisch.

Bei mehreren Ortsbesuchen konnte FDP-Landtagsabgeordneter Daniel Karrais Spuren des Bibers im Landkreis in Augenschein nehmen. Im Nachgang seiner letzten Begehung am Weiherbach im Rottweiler Teilort Göllsdorf fragte er in einer kleinen Anfrage den neuesten Stand in Sachen Biber im Kreis Rottweil bei der Landesregierung ab.

Aus der Antwort des Umweltministeriums geht hervor, dass es keine genauen Zahlen zu den im Landkreis lebenden Bibern gibt. Ebenfalls sind die Ausmaße von Schäden nicht bekannt.

Bypass und Drainage als erste Hilfe

Um die Schäden zu bekämpfen oder ihnen vorzubeugen, wurden im Landkreis Maßnahmen wie Bypässe, Dammdrainagen oder das Anbringen von Verbissschutzmitteln an Gehölzen ergriffen. Insgesamt 5000 Euro wurden seit 2017 dafür aufgewendet, gefördert durch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR).

Derartige Maßnahmen besichtigte Karrais zuletzt am Weiherbach in Göllsdorf. Dort, wie auch an weiteren Gewässern im Landkreis, ist der Biber zu Gange. Der Landespolitiker ist sich sicher: „Den Biber wird man bei uns nicht mehr wegkriegen. Wir müssen daher einen Weg finden, friedlich mit ihm zusammenzuleben.“

Land kommt nicht für Schäden auf

In der Antwort des Umweltministeriums wird deutlich gemacht, dass bereits entstandene Schäden vom Land grundsätzlich nicht ausgeglichen werden. Grund dafür ist, dass ein Schadensausgleich ein Verschulden oder die Schaffung einer Gefährdungslage voraussetzt. Beides ist bei wildlebenden Tieren nicht gegeben. Verursacht ein wildlebendes Tier Schäden, liege kein Verschulden seitens des Staates vor. Insofern könne laut Ministerium ein Anspruch auf die Erstattung für von diesen Tieren verursachten Schäden nicht geltend gemacht werden.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Rückkehr des Bibers insgesamt positiv zu bewerten, da sich der Biber positiv auf die Artenvielfalt in den Gewässerlandschaften auswirkt.

Umgang mit Tieren verbessern

Das bestätigt auch Karrais, der dem Umweltausschuss im Landtag vorsitzt: „Grundsätzlich sehe ich den Biber durchaus positiv. Den Umgang mit den Tieren müssen wir aber verbessern. Da die zur Verfügung stehenden Mittel relativ knapp sind, kommt einem guten Bibermanagement eine übergeordnete Rolle zu. Es wird auch immer wieder über eine Entnahme von Bibern nachgedacht, wobei wir diesen Punkt noch nicht erreicht haben“.

In der unteren Naturschutzbehörde Rottweil werden derweil interne Strukturen angepasst, um das Bibermanagement zu verbessern, so ist in der Kleinen Anfrage zu lesen.

Bayern als Vorbild

Hoffnungen liegen zudem auf einem Modellprojekt zum Bibermanagement, das nach bayerischem Vorbild bis Ende des Jahres in den Landkreisen Biberach, Ravensburg, Sigmaringen und dem Alb-Donau-Kreis läuft. Dort dürfen laut einer Informationsbroschüre des bayrischen Umweltamts Biber auf Antrag gefangen und getötet oder Biberbauten beseitigt werden, wenn in Revieren gravierende Schäden drohen und Präventivmaßnahmen nicht möglich oder zu aufwendig sind. Nach dem Abschluss des Modellprojekts sollen die Ergebnisse in das Bibermanagementsystem das Landes übertragen werden. Wie sich die Biberpopulation und deren Auswirkungen auf den Landkreis entwickelt, bleibt indes abzuwarten.