Ein Biber, aufgenommen mit der Wildkamera Foto: © Landratsamt Rottweil, Carola M. Prantl

Das Land unterstützt Betroffene bei Biber-Schutzmaßnahmen.

Überschwemmte Wiesen, abgenagte Bäume und eine verwilderte Landschaft: Das sind Zeichen dafür, dass der Biber wieder in seinem angestammten Lebensraum ankommt. Nicht immer rufen seine Aktivitäten Freude hervor – doch er steht unter besonderem Schutz.

Als sogenannte Schlüsselart bereitet der Biber den Weg für unzählige Tier- und Pflanzenarten, indem er Lebensräume schafft, so das Landratsamt in seiner Mitteilung.

Population erholt sich

Bevor er ausgerottet wurde, waren die Gewässer Baden-Württembergs vom Biber lückenlos besiedelt. Nun erholt sich die Biberpopulation. Diese natürliche Ausbreitung ist auch der Grund, warum es keine Entschädigung für Biber-Schäden gib. Dennoch unterstützt das Land Betroffene durch bestimmte Förderungen. Grundstücksbesitzer, Anwohner, Förster und Landwirte können kostenfrei Schutzmaterial für ihre Bäume und Wirtschaftsflächen beim ehrenamtlichen Biberberater Gerhard Jäckle holen.

Harte Strafen drohen

„Außer den Schutzmaßnahmen gibt es die Möglichkeit, bei Bibervorkommen vorbeugend aktiv zu werden“, weiß Carola Prantl von der unteren Naturschutzbehörde. Dazu gehören unter anderem Ökokontomaßnahmen und Pflegeaufträge, die nach der Landschaftspflegerichtlinie entgolten werden.

Streng geschützt

Prantl: „Der Biber gehört zu den streng geschützten Tierarten. Auch seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten, zu denen meist die Biberdämme zählen, sind streng geschützt“. Störung, Tötung des Tieres oder Zerstörung des Hauptlebensraumes sind mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro, bis hin zu Freiheitsstrafen, sanktioniert. Bereits die Beseitigung von Damminitialen, also dem beginnenden Dammbau, kann Konsequenzen nach sich ziehen.

Betroffene sollten frühzeitig eine Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rottweil unter naturschutz@landkreis-rottweil.de in Anspruch nehmen.