Das Schöffengericht des Amtsgerichts Tübingen verurteilt vier Angeklagte zu bis zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft ohne Bewährung, weil sie Corona-Tests abrechneten, die nie stattgefunden hatten.
Zur Last gelegt wird den vier Angeklagten im Prozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Tübingen bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug mit Corona-Tests.