Lärm, Staub und ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchten ein Teil der Gemeinderäte und einige Anwohner durch eine geplante Schreinerei mitten in Simmozheim. Foto: © Emanuel Corso - stock.adobe.com

Aus einer Scheune mitten im Ort soll eine Schreinerei werden – die Bauvoranfrage fiel im Gemeinderat durch.

Bereits im Dezember wurde das Einvernehmen der Gemeinde, auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt, versagt, weil eine Schreinerei Lärm und Staub macht und die umliegenden Bewohner stört. Die nähere Umgebung des Bauvorhabens Ecke Bismarckstraße-Grabenstraße entspreche jedoch wegen dem schräg gegenüberliegenden aktiven Landwirtschaftsbetrieb laut Baunutzungsordnung einem Dorfgebiet, so die zwischenzeitlich geänderte Einschätzung der Baurechtsbehörde. Deshalb sind Handwerksbetriebe, die der Versorgung der Bewohner dienen, zulässig. Somit sei die Ein-Mann-Schreiner bauplanungsrechtlich zulässig und der Bauherr habe einen Rechtsanspruch auf einen positiven Baubescheid, heißt es sinngemäß in der Sitzungsvorlage.

Nach wie vor kritisch

Die Verwaltung sieht das Vorhaben nach wie vor kritisch, auch wenn der Bauherr die Schreinerei nur im Nebenerwerb führen will, sagte Bürgermeister Stefan Feigl. Auch seien Einwendungen aus der Nachbarschaft mit den gleichen Befürchtungen wegen Lärm, Staub, erhöhtem Verkehrsaufkommen und fehlenden Parkplätzen eingegangen.

„Es gibt ja Vorgaben für Lärm und Staub, die einzuhalten sind“, plädierte Friedbert Baral (afS) für Zustimmung zum Vorhaben, „man kann nicht jeden kleinen Gewerbebetrieb ins Gewerbegebiet verzwingen, wenn man dort gar keinen Platz hat.“ Wenn der Rat es nicht genehmigt, verstoße er gegen geltendes Recht, gab Eugen Häberle (UW) zu bedenken.

Chris Laich (UW) sah Parkprobleme in den Straßen eher durch private Parker, die ihre Garagen anderweitig nutzten, „aber immer bei Gewerbetreibenden macht man ein Fass auf.“ Auch wenn’s rechtlich zulässig sei, tue er sich schwer mit einer Zustimmung, gestand Jörg Uwe Koske (UW). „Mir erschließt sich die Kehrtwende des Landratsamts nicht, die Plattensäge, die außerhalb der Halle aufgestellt werden soll, macht einen Höllenlärm, wenn sie läuft“, wunderte sich Lorenz Auwärter.

Mehrheitlich abgelehnt

Dem Beschlussvorschlag, das Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die Arbeiten werktags auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr und der Betrieb der Plattensäge in diesen Zeiten für maximal 30 Minuten erlaubt ist, stimmten sieben Räte zu. Dagegen stimmten Jörg Uwe Koske, Lorenz Auwärter und Franco Di Muzio (UW), Jennifer Lachenmann (UW) und Ernst Repphun (afS) enthielten sich der Stimme.