Derzeit hat Gechingen in seinen Kindergärten Plätze frei. Foto: © stockpics - stock.adobe.com

In den Gechinger Kinderbetreuungseinrichtungen sind derzeit Plätze frei. Daher beschäftigten sich die Gemeinderäte jüngst mit dem Vorschlag, Plätze für Kinder aus anderen Wohnorten zu vergeben. Das stieß jedoch nicht unbedingt auf Begeisterung.

Immer wieder gibt es Anfragen nach Kita-Plätzen für auswärtige Kinder, die bisher abschlägig beschieden wurden. Künftig soll das möglich sein, wenn ein Elternteil seinen Hauptarbeitsplatz vorrangig in Schule oder Gemeinde oder in einem Gechinger Unternehmen hat.

Anfang November wurde die zweite Gruppe im Naturkindergarten in der Riederleshalde eröffnet, in der von 20 möglichen Plätzen bis zum Ende des Kindergartenjahres im August 2024 Stand heute sechs belegt sind. Im Januar ist die Eröffnung der sechsgruppigen neuen Kita Wiesennest geplant, die auch noch nicht voll belegt sein wird.

Deshalb hat Stefanie Weiss, Gesamtleitung Kleinkindbetreuung, dem Gemeinderat den Vorschlag unterbreitet, durch einen Grundsatzbeschluss die Gechinger Kitas sowohl im U3- wie im Ü3-Bereich auch für eine klar definierte Anzahl auswärtiger Kinder aus Gemeinden des Landkreises Calw und der Nachbargemeinde Dachtel (Landkreis Böblingen) zu öffnen. Der Vorschlag laut Sitzungsvorlage spricht von maximal vier Kindergartenplätzen für Ü3-Kinder und je einem Platz pro Krippengruppe (U3). Darüber hinaus sollen laut Vorlage Sonderfälle möglich sein, wenn ein Elternteil einen Arbeitsplatz in Gechingen hat, bevorzugt in der Schule oder bei der Gemeinde.

Einnahmen durch Beiträge

Dieser dreiteilige Beschlussvorschlag wurde kontrovers diskutiert. Jan Wentsch (FW) fragte nach, ob die Sonderfälle als zusätzlich zu vergebende Plätze gedacht sind, was Weiss verneinte. Wentsch sprach sich weiter dagegen aus, Plätze explizit für Kinder aus Dachtel anzubieten und über die Landkreisgrenze hinauszugehen: „Wenn es Bedarf aus Dachtel gibt, soll mit der Kommune verhandelt werden, dass sie den vollen Kostenersatz bezahlt.“ Die Sätze für den Ausgleich zwischen den Gemeinden sind geregelt, sagte Bürgermeister Jens Häußler dazu. Solange Plätze zur Verfügung stehen, trägt die Gemeinde die Kosten, Einnahmen entstehen durch die Beiträge, heißt es in der Vorlage.

Nachbarn helfen aus

Klaus Böttinger (FW) „tut sich schwer“ damit, Plätze an auswärtige Kinder zu vergeben. „Wir haben alle Jahre wieder die Bedarfsplanung und der Bedarf sagt, wir müssen die Kita Villa Weingarten ausbauen,“ gab er zu bedenken. „Jetzt haben wir reagiert und Plätze geschaffen, deshalb bin ich dafür, nur die Sonderfälle zu machen. Bei unseren hohen Ausgaben sollten wir die Plätze für Gechinger Kinder freihalten.“ Konstantin Böttinger (BU) stimmte dem Ratskollegen „voll zu“ und fragte auch nach dem Kostenersatz: „Wenn wir dadurch nicht unterstützt werden, bin ich nicht bereit, Plätze freizugeben, außer für Sonderfälle“. Ins gleiche Horn blies auch Martin Pfuhler (FW), wohingegen Simon Klass nicht sah, „dass uns was weggenommen wird.“

Er wies darauf hin, dass die Gemeinde jetzt im Kita-Bereich sehr gut aufgestellt ist. „Wir haben aber auch andere Themen, wo Nachbarn uns aushelfen, zum Beispiel bei Flüchtlingen, der Feuerwehr oder auch aktuell beim Haushalt, deshalb bin ich dagegen, dass man alles auf die Goldwaage legt.“ Er müsse „dem Simon beipflichten“, warf Tilman Schwarz (SPD) ein, „und wenn Platz frei ist, verbessert das doch die Einnahmesituation, oder nicht?“ Wolfgang Premm (FW) wollte „so abstimmen, wie Frau Weiss den Vorschlag ausgearbeitet hat, sie hat sich mit den Leitungen viele Gedanken gemacht.“

Weiss machte klar, dass der Verwaltungsvorschlag tatsächlich nicht so gedacht war, dass sofort alle freien Plätze belegt werden sollen. Den Leitungen der Einrichtungen solle mit je einem Grundsatzbeschluss für U3 und Ü3 Handlungsfreiheit gegeben werden, um auf individuelle Situationen reagieren zu können. Nach weiterer Diskussion stellte Wentsch schließlich den Antrag, Plätze nur für die Sonderfälle (Elternteil hat Hauptarbeitsplatz in Gechingen) zu vergeben.

Mitarbeiter bevorzugen

In der Abstimmung fiel der weitergehende Verwaltungsvorschlag bei sechs Ja- zu acht Nein-Stimmen durch. Dem modifizierten Sonderfälle-Antrag – es können je vier Plätze in der U3- und der Ü3-Betreuung an auswärtige Kinder vergeben werden – konnte der Rat schließlich einstimmig seinen Segen geben, mit der Ergänzung, dass Eltern, die in der Schule oder bei der Gemeinde arbeiten, bei mehreren Anfragen bevorzugt werden.