In Berlin demonstrieren wieder Tausende gegen das bestehende Cannabis-Verbot. Die Veranstalter hatten sich aber mehr Zulauf erhofft - ein Gerichtsurteil hatte ihnen Hoffnung gemacht. Foto: dpa

In Berlin demonstrieren wieder Tausende gegen das bestehende Cannabis-Verbot. Die Veranstalter hatten sich aber mehr Zulauf erhofft - ein Gerichtsurteil hatte ihnen Hoffnung gemacht.

In Berlin demonstrieren wieder Tausende gegen das bestehende Cannabis-Verbot. Die Veranstalter hatten sich aber mehr Zulauf erhofft - ein Gerichtsurteil hatte ihnen Hoffnung gemacht.

Berlin - Tausende haben in Berlin auf der Hanfparade die Legalisierung von Cannabis gefordert. Nach ersten Angaben der Veranstalter kamen am Samstag etwa 6000 Menschen zu der Demonstration, etwa so viele wie im vergangenen Jahr. Die Organisatoren waren trotzdem unzufrieden: „Das sind weniger, als wir uns erhofft haben“, sagte Steffen Geyer, Sprecher der Parade. Es seien wieder nur die Leute da gewesen, „die immer kommen“. Die jährliche Hanfparade gibt es seit 1997.

Cannabis für Eigenbedarf bei chronischen Schmerzen

Hoffnung auf Zulauf hatte den Hanf-Fans ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Juli gemacht. Das Gericht hatte geurteilt, dass chronisch Schmerzkranke unter bestimmten Umständen zu Hause Cannabis für den Eigenbedarf anbauen dürfen. Auf der Abschlusskundgebung war auch ein Patient als Redner eingeplant, der das Urteil zusammen mit anderen erstritt. Die 18. Hanfparade begann am Samstagmittag mit einer Kundgebung am Hauptbahnhof. Unter dem Motto „Grünes Licht für die Legalisierung“ zog die Demo mit Musik und Wagen in einem großen Bogen durch die Innenstadt Berlins, etwa am Gesundheitsministerium vorbei. Am Brandenburger Tor fand die Abschlusskundgebung statt.

Nach Angaben Geyers nahmen auch in diesem Jahr wieder Parteien und Jugendorganisationen an der Parade teil, einige stellten auch Redner. „Nur SPD und CDU haben sich komplett entschuldigen lassen.“

Cannabis-Produkte gehören nach deutschem Recht zu den illegalen Suchtmitteln. Besitz, Anbau und Handel damit sind verboten. Das Betäubungsmittelgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft vor. Für „Gelegenheitskiffer“ gibt es laut Gesetz die Untergrenze der „geringen Menge“ zum Eigenverbrauch.