Ein Wohnungsloser schläft auf einer Parkbank. Damit es nicht so weit kommen muss, bietet das Jakobushaus der Caritas in Endingen Hilfe an. Foto: Gerten Foto: Schwarzwälder Bote

Soziales: Nach Räumungsklagen droht unter Umständen Obdachlosigkeit

Zollernalbkreis. Wer mit seiner Miete in Verzug ist, muss mit einer Räumungsklage rechnen. Dann bekommen Sozialamt und Jobcenter Post vom Amtsgericht: eine "Mitteilung in Zivilsachen", kurz "MiZi". Darüber, wie viele derartige Klagen es im vergangenen Jahr im Zollernalbkreis gegeben hat, wird keine Statistik geführt. Nach Angaben der Amtsgerichte in Albstadt, Balingen und Hechingen waren es in Albstadt 40 bis 80, in Balingen fünf bis zehn und in Hechingen 20 bis 30.

Wie geht es für den Betroffenen dann weiter? Das Kreissozialamt beantwortet eine diesbezügliche Anfrage von Kreisrat Andreas Hauser (Linke) am Montag, 24. Juni, ab 18 Uhr, in der Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses in der Mensa der Rossentalschule in Truchtelfingen. Demnach gehen MiZi-Mitteilungen an die Sachbearbeiter zur Prüfung. Sofern die betroffene Person eine Leistung vom Jobcenter oder vom Sozialamt bezieht, wird sie angeschrieben. Wird keine Leistung bezogen und der Beklagte ist der Behörde nicht bekannt, kommt die Meldung zu den Akten und wird nach einer bestimmten Aufbewahrungsfrist vernichtet. Eine "aufsuchende Hilfe" in der Wohnung des Betroffenen gebe es nicht, heißt es in der Stellungnahme des Kreissozialamts. Jedoch werde auf Wunsch ein Beratungsgespräch "zum Erhalt des Mietverhältnisses" angeboten.

Wenn Letzteres nicht klappt, bietet die Caritas Schwarzwald-Alb-Donau Hilfe an: Im Jakobushaus in Endingen gibt es eine Fachberatungsstelle, eine Wärmestube, eine Aufnahmestelle mit zehn Plätzen, ambulant betreutes Wohnen mit 14 Plätzen, zudem acht Notübernachtungsplätze. Gedacht sind diese Unterkünfte für Personen, die in sozialen Schwierigkeiten stecken und mittelfristig nicht in der Lage sind, diese Situation aus eigener Kraft zu überwinden – etwa bei fehlendem Wohnraum oder Einkommen oder nach Entlassung aus einer Einrichtung.

Die Fachberatungsstelle, die der Landkreis in diesem Jahr mit 154 700 Euro bezuschusst, versteht sich als niederschwelliges Angebot für Menschen, die in prekären Wohnverhältnissen leben, wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Fachberatungsstelle hilft, kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit zu bekommen oder eine Wohnung zu suchen. Und sie begleitet Betroffene zum Sozialamt oder zum Jobcenter, wenn die Möglichkeit besteht, dass Mietschulden übernommen werden.

Die Landkreisverwaltung stehe in engem Austausch mit der Caritas, wird in der Stellungnahme des Kreissozialamts betont. Im Einzelfall werde nach "passgenauen Lösungen" gesucht. Gegebenenfalls könne auch eine Maßnahme oder Hilfeleistung in einer Einrichtung außerhalb des Landkreises vermittelt werden, sofern es kein entsprechendes Angebot vor Ort gebe. Allerdings gebe es für Personen, die lediglich wohnungsmäßig nicht versorgt sind und die ansonsten keinen Betreuungsbedarf haben, keine Hilfeleistungen nach SGB XII (Grundsicherung).