Um Körperverletzung ging es vor dem Balinger Amtsgericht. Foto: Archiv

Für Auseinandersetzung beim Bang Your Head gibt’s einmal Geldstrafe und einmal Freispruch.

Balingen - Für Wildpinkeln sieht der Bußgeldkatalog Geldstrafen ab 35 Euro vor. Ein besonderer Fall von Wildpinkeln beim Bang Your Head 2017 hat zu Handgreiflichkeiten geführt und zu einem Nachspiel vor dem Balinger Amtsgericht.

Angeklagt waren wegen gefährlicher Körperverletzung ein 43-Jähriger aus Gosheim und ein 46-Jähriger aus Albstadt. Was war geschehen? Zusammen mit zwei Kumpels waren die beiden Angeklagten am 17. Juli 2017 beim Balinger Metal-Festival. Kurz nach Mitternacht liefen sie zu ihrem Auto, das bei der Waschstraße auf dem real-Parkplatz stand. Der 43-Jährige vorneweg, der 46-Jährige hintendrein, dazwischen die beiden Kumpels.

Im Bereich der Pommes-Bude neben der Waschstraße überkam den 46-Jährigen ein menschliches Bedürfnis. Er stellte sich kurzerhand an ein dort geparktes Auto und pinkelte es an. Pech, dass der Besitzer des Autos mit ein paar Bekannten bei der Pommes-Bude stand. Jemand aus der Gruppe bemerkte den Wildpinkler. Der ließ sich durch laute Rufe von seinem Vorhaben nicht abbringen.

Daraufhin ging ein 38-Jähriger aus der Gruppe zum Wildpinkler, eine verbale Auseinandersetzung begann, und der 43-jährige Kumpel des Wildpinklers eilte hinzu. Pech, dass der 38-Jährige eine Ausbildung als Einzelkämpfer bei der Bundeswehr hatte und instinktiv auf Verteidigung schaltete: "Ich wollte nur an ihm vorbei. Er muss mir eine mitgegeben haben, es wurde plötzlich dunkel", schilderte der 43-Jährige den Vorgang. Er selbst habe sich nie was zuschulden kommen lassen, sei Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, ein Retter, kein Schläger.

Der Wildpinkler, der sich vor Gericht als "Wadenbeißer" beschrieb, als ein Mann, der sich "nichts gefallen lässt", setzte den Streit fort. Am Ende hatte der 38-Jährige eine geschwollene Nase. Eine Kopfnuss? Um zu klären, wie ein 1,70-Meter-Leichtgewicht einem zwei Meter großen Hünen mit Nahkampf-Ausbildung mit dem Kopf gegen die Nase hauen konnte, hatte das Gericht acht Zeugen geladen – die beiden Freunde des Angeklagten und mehrere Mitglieder der Gruppe, die nach dem Festival auf dem Parkplatz noch etwas essen und trinken wollte.

Am Ende war nicht klar, ob der 46-Jährige an ein Auto, einen Anhänger oder vielleicht doch nur in die Hecke gepinkelt hatte. Es war auch nicht klar, ob vielleicht noch ein dritter Mann an dem Handgemenge beteiligt gewesen war. In einem Fall war auch die Rede von einer mysteriösen zweiten Frau, die zusammen mit der Freundin des 38-Jährigen dem ohnmächtigen 43-Jährigen hatte helfen wollen. Fest steht, dass binnen Minuten Polizei und Rettungswagen da waren. Erstere nahm den rabiaten 46-Jährigen in Gewahrsam, Letzterer nahm den 43-Jährigen mit, der mittlerweile wieder zu sich gekommen war.

Er wurde freigesprochen. Der 46-Jährige wurde zu 20 Tagessätzen à 75 Euro verurteilt. Richterin und Staatsanwältin sahen die Körperverletzung als erwiesen an.