Prozess: Bewährungsstrafe für 32-Jährigen

Hechingen/Balingen. Weil er im Internet illegale Dopingmittel verkauft hat, hat das Amtsgericht Hechingen am Mittwoch einen 32-jährigen Balinger zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – trotz des ellenlangen Vorstrafenregisters.

Am 6. März 2016 hatte der Frankfurter Zoll ein in Thailand aufgegebenes Paket kontrolliert, das an eine Adresse in Balingen gerichtet war. Darin fanden die Beamten eine Reihe von Tablettenschachteln, die allesamt Medikamente enthielten, die in Deutschland als Dopingmittel verboten sind, unter anderem Anabolika wie beispielsweise Testosteronwirkstoffe. Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung des Empfängers in Balingen und stieß dort auf einen großen Vorrat an illegalen Dopingpräparaten.

Die weiteren Ermittlungen der zuständigen Behörde in Freiburg ergaben, dass der damals 28-Jährige einen florierenden Handel mit den bei Bodybuildern beliebten Hormonmitteln betrieb. Dazu hatte er eigens die Internetseite "extremenutrition" geschaltet. Wer sich dort anmeldete und ein Passwort bekam, konnte unter einem breiten Angebot von verbotenen Muskelaufbaupräparaten wählen, die der Balinger im Ausland bestellt hatte.

Nun musste sich der mittlerweile 32-Jährige dafür vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Es war nicht das erste Mal, dass der ursprünglich aus Kirgisistan stammende Mann vor dem Richter stand. Seine Vorstrafenliste ist lang: Immer wieder musste er sich wegen Betrugs verantworten. Er bestellte Artikel im Internet – teils unter falschem Namen –, und bezahlte diese nach Erhalt nicht. Hinzu kamen Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, räuberischer Erpressung und mehr. 2007 wanderte er dafür ins Gefängnis.

Es folgten Verurteilungen in den Jahren 2013, 2015 und 2016. Diese wurden jedes Mal zur Bewährung ausgesetzt, denn die Richter sahen immer wieder eine günstige Sozialprognose. Der Mann ist verheiratet, hat vier Kinder, das jüngste ist zwei Jahre alt, und er ist fest angestellt als Altenpfleger. 2018 verurteilte ihn nach weiteren Betrugsfällen das Gericht schließlich zu einer Haftstrafe, die er momentan noch bis voraussichtlich November absitzt.

Am Mittwoch einigten sich der Angeklagte, das Gericht und die Staatsanwaltschaft auf eine Verständigung. Das heißt, der 32-Jährige legte ein vollständiges Geständnis ab, im Gegenzug wurde der Strafrahmen auf maximal zwei Jahre zur Bewährung beschränkt. So urteilte das Gericht schließlich auch. Darüber hinaus muss der Mann 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.