In Balingen werden die Einsätze, die an Spielgeräten getätigt werden, besteuert. Bisher waren es pro Gerät 300 Euro. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat ist für die Änderung der Vergnügungssteuer-Satzung

Von Detlef Hauser

Balingen. Über die Veränderung der Vergnügungssteuer-Satzung ist im Gemeinderat am Dienstag nicht lange diskutiert worden. Anders sah es bei der Frage aus, ob Anwälte von Balinger Spielhallen-Betreibern eine Stellungnahme zum Thema abgeben durften. Sie hatten eine entsprechende Bitte geäußert.

Zu Beginn der Debatte hatte Stadtkämmerer Jürgen Eberle darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Vergnügungssteuer-Satzung vor allem die Besteuerung von Spielgeräten von Bedeutung sei. Bisher seien in Balingen 300 Euro pro Gerät erhoben worden. Inzwischen sei es aber möglich, an den Apparaten das Einspielergebnis und die Spieleinsätze zu registrieren und darauf Steuern zu erheben. Drei bis fünf Prozent seien in anderen Städten gängig. Den Räten lag der Antrag der Verwaltung vor, vier Prozent zu beschließen, was mit Mehreinnahmen von rund 50 000 Euro verbunden sei.

Vor der Abstimmung mussten sich die Räte aber mit dem Anliegen der Anwälte befassen. Angela Godawa (SPD) hielt fest, dass sie sich über deren Wunsch wundere, weil es nicht gängige Praxis sei, Außenstehenden ein Rederecht einzuräumen. Sie hätte es lieber gesehen, wenn die Anwälte die Gemeinderäte vor der Sitzung schriftlich informiert hätten, um sich mit deren Sicht der Dinge auseinandersetzen zu können. Conny Richter (Grüne) warnte davor, einen "Präzedenzfall" zu schaffen. Sollte den Anwälten ein Rederecht erteilt werden, sei es nicht auszuschließen, dass sich in Zukunft auch andere Personen oder Gruppen in die Diskussionen einschalten wollten. Auch Dietmar Foth (FDP) fand das Anliegen der Anwälte "merkwürdig".

Dagegen signalisierten Klaus Hahn (CDU) und Werner Jessen (Freie Wähler), ihre Fraktionen hätten nichts gegen eine Stellungnahme. Mit 16 zu 15 Stimmen ließ das Gremium diese zu.

Jörg Zehender von der Kanzlei Rybak & Zehender aus Northeim sprach daraufhin die Verhältnismäßigkeit der Steuererhöhung an. So bedeute eine dreiprozentige Besteuerung der Spieleinsätze eine 50-prozentige Mehrbelastung der Spielhallen-Betreiber, eine vierprozentige Besteuerung gar eine 100-prozentige Mehrbelastung, was er als "unverhältnismäßig" bezeichnete. Die Spielhallen würden unverhältnismäßig stark belastet. Sollte es eine Besteuerung der Spieleinsätze geben, dann zu drei Prozent, plädierte er.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sprach sich dafür aus, zunächst diese drei Prozent zu beschließen, um in drei, vier Jahren auf vier Prozent zu gehen. Dagegen hielt Ingrid von Haaren (Freie Wähler) fest, dass die Zahlen des Anwalts "stimmen könnten oder auch nicht". Mit dem Hinweis auf die bisherige Besteuerungspraxis habe die Stadt über Jahre hinweg zu wenig Steuern einbehalten.

Bei einer Gegenstimme war das Gremium schließlich dafür, die Spieleinsätze mit vier Prozent zu besteuern.