Jetzt muss das Regierungspräsidium Tübingen über die Modernisierung des Non-Food-Markts von Real auf Gehrn entscheiden. Foto: Maier

Jetzt muss Tübinger Regierungspräsidium über Modernisierung im Gewerbegebiet Gehrn entscheiden.

Balingen - 99,9 Prozent der Bauanträge, die bei der Stadtverwaltung Balingen eingehen, werden auch hier vor Ort bearbeitet – dieser eine aber nun nicht: Das Regierungspräsidium Tübingen hat – nach einem anwaltlichen Schreiben Edekas – das Baugesuch von Real auf Gehrn zur Prüfung an sich gezogen.

Das hat Oberbürgermeister Helmut Reitemann am Dienstag im Gemeinderat bekanntgegeben. Hintergrund sei, so Reitemann, dass Edeka vom RP als Oberer Baurechtsbehörde geprüft haben möchte, ob der Bauantrag von Real genehmigungsfähig ist.

Damit wird nicht die Stadtverwaltung, sondern die Tübinger Behörde entscheiden, ob der derzeitige Real-Non-Food-Markt im Gewerbegebiet Gehrn modernisiert wird und ob – Knackpunkt – Real dort künftig auch Lebensmittel verkaufen darf.

Genau das ist der Plan des Handelsunternehmens, nachdem Konkurrent Edeka das Gebäude des Real-Lebensmittelmarkts gekauft hat. Real muss das Objekt Ende Juni besenrein an Edeka übergeben; Edeka wiederum will es abreißen und einen neuen schicken Markt bauen.

Gegen die Real-Pläne hat Edeka von Beginn an bei der Balinger Stadtverwaltung und beim Regierungspräsidium protestiert. Die jetzige Volte scheint in diesem Zusammenhang ein Störfeuer zu sein mit dem Ziel, die noch in diesem Jahr geplante Modernisierung des Real-Markts und die Umsiedlung des Lebensmittelsortiments wenigstens zeitlich zu torpedieren. In den nächsten Tagen hatte Real mit der Entscheidung des Balinger Bauamts über den Antrag gerechnet – nun, da die Tübinger eingeschaltet sind und drüberschauen, dauert es wohl noch ein wenig länger.

Zumindest theoretisch denkbar erscheint auch, dass das RP den Bauantrag, den Joachim Feyrer seitens der Gebäude-Eigentümergesellschaft FSP im Dezember eingereicht hatte, negativ bescheidet. Realistischwerseise allerdings eher nicht, schließlich war der Bauantrag das Ergebnis monatelanger Verhandlungen und Abstimmungen zwischen FSP, Real, der Balinger Stadtverwaltung, dem Regierungspräsidium und dem Regionalverband Neckar-Alb. Den Weg zur Einigung frei machte der Verzicht Reals auf einen Teil der ursprünglich geplanten größeren Verkaufsfläche. Stattdessen orientiert sich der Bauantrag am Bestandsschutz für das Gebäude an der Langen Straße 24; für die Immobilie war in den 1970er-Jahren die Baugenehmigung als Warenhaus samt buntem Sortiments-Mix mit einer Verkaufsfläche von 3300 Quadratmetern erteilt worden.

Edeka fordert diesbezüglich nun in dem Schreiben an das Regierungspräsidium einen ganz genauen Blick: Überprüft werden soll insbesondere, ob der Bestandsschutz für das "Warenhaus" den Verkauf von Lebensmitteln umfasst; ebenso, ob der Bestandsschutz mit den Jahren möglicherweise verwirkt sein könnte – Real also keine Lebensmittel mehr im Gewerbegebiet Gehrn verkaufen dürfte.

Oberbürgermeister Reitemann sagte dazu am Dienstag, er sei der Meinung, dass sich Real auf den Bestandsschutz berufen könne; dieser erlösche nur dann, wenn ein Gebäude abgerissen werde. Zudem wies Reitemann im Gemeinderat darauf hin, dass Real über Jahre am Standort Lange Straße 24 Getränke und damit also auch Lebensmittel verkauft habe.