Bei der Suche nach dem unbekannten Täter kam ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Sollte sich der Vorfall als erfunden herausstellen, könnte dieser die Frau teuer zu stehen kommen. Foto: Maier

Verärgerung über mögliche Falschaussage groß. 28-Jähriger drohen Konsequenzen wegen Vortäuschens einer Straftat.

Balingen - Nach dem Aufkommen begründeter Zweifel der Ermittler an der Aussage einer 28-jährigen Frau, die am Sonntag, 9. September, nahe Heselwangen Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sein will, muss die Frau nun ihrerseits möglicherweise Konsequenzen fürchten. Die Verärgerung über die mutmaßliche Falschaussage ist groß.

Vor allem Frauen hatten sich nach dem Bekanntwerden des mutmaßlichen Übergriffs in der Umgebung des mutmaßlichen Tatorts nicht mehr sicher gefühlt. Das Gebiet Hangen, wo sich der angebliche Angriff zugetragen haben soll, ist bei Freizeitsportlen und Spaziergängern ein beliebtes Ziel.

Untersuchung bestätigt Verdacht der Ermittler

Aber wie kamen die Ermittlungsbehörden, die sich im Verlauf der Untersuchung gegenüber der Öffentlichkeit eher bedeckt hielten, überhaupt zu dem Schluss, dass der Übergriff sich nicht so wie geschildert zugetragen haben kann? "Wir prüfen jede Aussage, egal ob sie vom mutmaßlichen Opfer, von Beschuldigten oder Zeugen kommt, inhaltlich auf ihre Glaubwürdigkeit", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen auf Anfrage. Demzufolge hatten die Ermittler schon aufgrund der Angaben, die das mutmaßliche Opfer in der ersten Vernehmung gemacht hatte, Zweifel an der Geschichte gehabt.

Dennoch wurde eine aufwändige Fahndung nach dem unbekannten Angreifer, der die 28-Jährige bei dem Angriff leicht verletzt haben sollte, mit einem Polizeihubschrauber und mehreren Streifen in die Wege geleitet. Den Ausschlag für die Bewertung der Ermittler, dass sich der Vorfall so nicht zugetragen hat, gab jedoch die gerichtsmedizinische Untersuchung der Verletzungen der Frau.

Wer trägt die Kosten für teuren Einsatz?

Sollte der Vorfall sich tatsächlich als erfunden herausstellen, stellt sich auch die Frage, ob die Frau für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen muss. "Allein für den Einsatz eines Polizeihubschraubers fallen Kosten von 1000 Euro pro Stunde an, dazu kommen noch Kosten für den Einsatz der Polizisten", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Dabei könne schnell ein fünfstelliger Betrag zusammenkommen. Im Falle einer Verurteilung wegen des Vortäuschens einer Straftat müsste die Frau nach Paragraf 465 der Strafprozessordnung im Rahmen der Verfahrenskosten auch für die Ermittlungskosten aufkommen, worunter auch die Polizeikosten fallen.

Auch für den Fall, dass es zu keiner Verurteilung kommt, muss die 28-Jährige für den Einsatz vielleicht trotzdem bezahlen: Nach Paragraf 496 der Strafprozessordnung müssen auch Personen, die mit »leichtfertigen Behauptungen« gegenüber Ermittlungsbehörden sinnlose Ermittlungen auslösen, die Kosten tragen.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun nach Angaben am Dienstag mögliche Konsequenzen. Im Falle einer Verurteilung,  etwa wegen Vortäuschens einer Straftat,  droht der Frau - unabhängig von den Kosten, die ihr aufgebrummt werden könnten - eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.