Das Amtsgericht Hechingen hat einen Mann wegen Missbrauchs verurteilt. Foto: Maier

30-Jähriger vergeht sich an zehnjähriger Stieftochter. Bewährungsstrafe und 3000 Euro Schmerzensgeld.

Hechingen/Balingen - Glimpflich davongekommen ist ein Mann, der seine Stieftochter sexuell missbraucht hat. Das Hechinger Amtsgericht hat ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er 3000 Euro an die junge Frau zahlen.

Zehn Jahre ist es her, seit sich ein heute 50-jähriger Mann im Juli 1999 in Balingen zum ersten Mal an seiner Stieftochter vergangen hat. Das damals zehnjährige Mädchen badete mit seinem wenige Monate alten Schwesterchen zu Hause in der Wanne, als der Stiefvater hinzukam. Er berührte das Kind zuerst an der Brust und drang dann mit dem Finger in es ein. "Schmerzhaft und unangenehm" sei das gewesen, gab das Kind später zu Protokoll.

Im Laufe der Zeit fasste der Mann dem Mädchen immer wieder an Po und Brust. Als sich das Kind einmal die Beine eincremen wollte, bestand der Mann darauf, dass er dies tue. Dabei fasste er der Stieftochter in den Schritt wie auch ein anderes Mal, als sie gemeinsam fernsahen. Einmal suchte das Kind unter ihrem Schreibtisch ein Mäppchen. Als sie sich umdrehte stand der Mann vor ihr und hielt ihr sein Glied vors Gesicht. Das Mädchen musste weinen. Angst habe es gehabt, Angst sich jemanden anzuvertrauen, denn der Mann habe sich damit gebrüstet, wie er früher andere "zusammengeschlagen habe". Und er gab dem Mädchen die Schuld an seinem Verhalten. "Du bist zu hübsch", habe er zu ihr gesagt.

Im Jahr 2011 lag das Mädchen auf seinem Bett und schaute fern. Der Stiefvater kam nackt aus der Dusche, legte sich auf sie und rieb sich an ihr. Als er sie 2013 durch die Duschkabine beobachtete und dabei an sich herumspielte, wurde es dem Kind zu viel. Sie vertraute sich ihrer älteren Schwester an. Doch es dauerte drei Jahre – der Mann war 2014 bereits aus der Wohnung ausgezogen –, bis diese sich der Mutter anvertraute.

Angeklagter räumt alle Vorwürfe ein

Am Mittwoch hatte sich der 50-Jährige vor Gericht zu verantworten. Es tue ihm alles leid, ließ er durch seinen Verteidiger ausrichten und räumte sämtliche Vorwürfe ein, auch um dem Opfer eine erneute Aussage zu ersparen – es hatte bereits bei der Polizei die Geschehnisse geschildert, nachdem die Mutter diese zur Anzeige gebracht hatte. Er schäme sich, die Sache treibe ihn "unheimlich um". Der Mann, der eine Förderschule besucht und sich mit Jobs und Hartz IV über Wasser gehalten hat und momentan als Bauarbeiter tätig ist, wohnt auf einem Campingplatz.

Das Mädchen, das mittlerweile eine junge Frau ist, ist noch immer traumatisiert. Sie hat nachts Albträume wegen der Vorfälle, wacht immer wieder auf und ist in therapeutischer Behandlung. "Mir geht es nicht gut damit", sagte sie in ihrer Vernehmung, deren Protokoll statt ihrer direkten Befragung vor Gericht verlesen wurde, denn sie wollte die direkte Konfrontation mit ihrem Peiniger vermeiden.

Der Staatsanwalt forderte, den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweieinhalb Jahre einzusperren, und fügte hinzu: "Das wird nicht einfach sein in den Strafanstalten bei solchen Delikten." Dieser Forderung schloss sich auch die Anwältin der mittlerweile jungen Frau an, die als Nebenklägerin auftrat. "Sie waren ein Papa für sie", warf sie dem Angeklagten vor: "Sie haben ihr ein Stück unbeschwerter Kindheit genommen, das sich bis heute niederschlägt." Der Verteidiger hingegen plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

Dafür entschied sich letztendlich auch das Gericht und verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs. Außerdem muss der Mann der jungen Frau 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Verurteilte verließ nach Prozessende sofort das Gericht. Die junge Frau, ihre Schwester und ihre Mutter blieben mit verzweifelten Gesichtern noch einige Zeit im Gerichtssaal und umarmten sich.