Dass eine Geldstrafe in diesem Fall nicht ausreicht, stand für den Richter außer Frage. Foto: Sebastian Duda – stck.adobe.com

Achtmonatige Bewährungsstrafe wegen Fahren ohne Führerschein. Richter und Schöffen beraten sich lange.

Balingen-Ostdorf - Zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten ist am Dienstag ein Balinger vom Landgericht Hechingen verurteilt worden: Der 27-Jährige wurde erneut dabei erwischt, in mindestens 24 Fällen Auto gefahren zu sein, ohne jedoch einen Führerschein zu besitzen.

Dass eine Geldstrafe in diesem Fall nicht ausreicht, stand für den Richter außer Frage: Der Angeklagte wurde zum wiederholten Mal dabei erwischt, ein Auto ohne Fahrerlaubnis gelenkt zu haben. Für vier dieser Fahrten war der 27-Jährige bereits im März diesen Jahres vom Amtsgericht Balingen zur Rechenschaft gezogen worden. Der Staatsanwaltschaft Hechingen reichte das jedoch nicht aus: Sie geht davon aus, dass selbst die 20 weiteren Fahrten, für die dem Landgericht eindeutige Beweise vorlagen, bloß die Spitze des Eisbergs seien. Aus diesem Grund bestand die Staatsanwaltschaft darauf, die viermonatige Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht Balingen bereits über den Angeklagten verhängt hatte, abzuändern.

Der Angeklagte beteuerte in seiner Aussage zunächst, in den neuzuverhandelnden Fällen nicht schuldig zu sein. Er erklärte, dass er immer von seiner Mutter und seiner früheren Freundin zu verschiedenen Terminen oder Besuchen gefahren wurde, da er selbst nie einen Führerschein gemacht hat.

"Ich bin eine Gefährdung für den Straßenverkehr, hahaha"

Diese Aussage verärgerte den Richter jedoch: Kurzerhand verlas er einige Passagen aus einem Chatverlauf mit der Ex-Freundin des Angeklagten, der dem Gericht als Beweismaterial vorlag. In diesem schrieb der Angeklagte seiner damaligen Partnerin Dinge wie "steh im Stau", "fahre meine Mutter noch zur Arbeit" oder "muss noch nach dem Auto fragen". Nachdem er erwischt wurde, machte er sich in diesem Chatverlauf darüber lustig, indem er ihr schrieb: "Ich bin eine Gefährdung für den Straßenverkehr, hahaha".

Die kleine Gedächtnisstütze half dem Angeklagten, sich wieder richtig zu erinnern: Nach einer kurzen Absprache mit seinem Anwalt und dessen vergeblichen Versuch mit der Staatsanwältin in den Verhandlungspausen eine Einigung zu treffen, gestand der Angeklagte die Fahrten, die teilweise durch den ganzen Schwarzwald oder an den Stuttgarter Flughafen führten. Die anschließende Zeugenaussage seiner damaligen Freundin bestätigte sein Geständnis, so dass auf die Anhörung weiterer Zeugen verzichtet wurde.

Lediglich der Polizeibeamte, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis überhaupt erst zur Anzeige brachte, wurde noch verhört. Dieser ermittelt wegen Brandstiftung und versuchten Mordes gegen die Familie des Angeklagten und nahm allen Mitgliedern bei einer Hausdurchsuchung das Smartphone ab. Da der Angeklagte wegen Fahrens ohne Führerschein im Jahr 2013 bereits polizeibekannt ist, wurde der Beamte stutzig, als er in diesen Chatverläufen las, dass er regelmäßig mit dem Familienauto unterwegs ist.

Der Richter und seine Schöffen zogen sich lange zur Beratung zurück. Sie überlegten, ob die Strafe noch zur Bewährung oder schon zur Haft ausgesetzt wird. Unter der Auflage, dass sich der Angeklagte verkehrspsychologisch betreuen lässt, kam er mit der Bewährungsstrafe davon. Das sei jedoch seine allerletzte Chance, wie der Richter warnte, denn auch andere Richter würden in Zukunft aus seinem Urteil herauslesen können, dass er mit zwei blauen Augen aus diesem Verfahren ging.