Amtsgericht: Balinger Monteur schleust in fünf Jahren 132 000 Euro Steuern am Finanzamt vorbei

Wegen Steuerhinterziehung hat das Hechinger Amtsgericht einen Balinger zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt.

Balingen. Er hatte für seinen Betrieb von 2010 bis 2015 keine Steuererklärungen abgegeben und stattdessen die vom Finanzamt deutlich zu niedrig angesetzten Schätzbeträge bezahlt. Dadurch entgingen dem Fiskus 132 000 Euro.

Der heute 51-jähriger Balinger hatte sich im Jahr 2004 mit seinem Montagebetrieb selbstständig gemacht. Anfangs regelte sein Steuerberater die finanziellen Geschäfte, mit der Zeit schlief der Kontakt jedoch ein.

Warum, das konnte der Mann vor Gericht nicht erklären: "Das hat man einfach verpennt", sagte er. Fortan gab er nicht mehr regelmäßig Einkommens- oder Umsatzsteuererklärungen ab. Um die Buchhaltung kümmerte sich seine Frau.

Das Finanzamt führte die Firma weiterhin als Kleinbetrieb, obwohl das Unternehmen florierte, der Mann Subunternehmer beschäftigte, und die Umsätze kontinuierlich stiegen.

Lebte nicht in Saus und Braus

Fünf Jahre lang ging das so. In dem Zeitraum betrog der Mann laut Anklage den Fiskus um 132 000 Euro Steuern. Er habe gedacht, wenn er die geschätzten Forderungen des Finanzamtes bezahle, dann passe das, sagte er dem Richter. "Mit Zahlen habe ich eh nichts am Hut."

Sein Verteidiger hielt dem Finanzamt vor, dass es fünf Jahre lang die eigenen Schätzungen akzeptiert habe, ohne nur einmal nachzuhaken. Dann wäre der Fehler seines Mandanten viel früher ans Licht gekommen, die Schadenssumme wäre viel geringer ausgefallen, und es wäre erst gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen.

"Der Fall ist extrem blöd gelaufen", fand er und forderte deshalb, das Verfahren einzustellen, Zumal der Angeklagte bis auf 50 000 Euro seine Schulden beim Finanzamt beglichen habe: "Das war eine Verkettung unglücklicher Umstände."

Der Staatsanwalt sah das anders, ebenso der Richter, der den Mann wegen Steuerhinterziehung in 19 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilte. Er hielt dem Mann zugute, dass er geständig sei, das Geld zurückbezahle und die Steuern nicht hinterzogen habe, "um in Saus und Braus zu leben", sondern lediglich seine Familie ernähre.

Gleichwohl hätte ihm klar sein müssen, dass die Umsätze der Firma nicht immer weiter wachsen konnten, während auf der anderen Seite die Steuerabgaben stets auf dem gleichen, niedrigen Niveau verharrten: "Sie haben es laufen lassen, weil es finanziell für Sie nicht von Nachteil war. Wäre es andersrum gewesen, und Sie hätten zu viel bezahlen müssen, hätten Sie sich gemeldet."