71-jähriger Streichener muss vier Monate hinter Gitter. Schweine misshandelt und nicht artgerecht gehalten.

Balingen-Streichen - Für den Verstoß gegen ein verhängtes Tierhalteverbot ist ein Landwirt aus Streichen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Nach Meinung des Angeklagten handelte das Amtsgericht als "Marionette des Veterinäramts".

Weil er seine Schweine misshandelt und nicht artgerecht gehalten hat, wurde einem 71-jährigen Landwirt aus Balingen-Streichen bereits 2011 das Halten von Tieren für fünf Jahre untersagt. Gestern stand er erneut vor dem Balinger Amtsgericht, weil er gegen dieses Verbot verstoßen hat.

Bereits nach seiner letzten Verurteilung hatte der Angeklagte angekündigt, nach Verbüßen seiner Haftstrafe mit der Tierhaltung fortzufahren – Verbot hin oder her. Gesagt, getan: Kaum aus der JVA entlassen, holte der Landwirt im Mai 2012 seine beiden Pferde zurück auf seinen Hof in Streichen. Um die Tiere hatten sich während der Haft sein Bruder und Neffe gekümmert.

Ihm sei das verhängte Tierhalteverbot ein Rätsel, verkündete der Angeklagte. Er habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen: "Das Gericht hat sich immer als Marionette der zweit- und drittklassigen Beamten des Veterinäramts benutzen lassen." Auf seinem Hof, so der Mann weiter, könne man Pferde halten, soviel man wolle. "Aber nicht Sie", erinnerte ihn die Richterin.

Das schien dem Angeklagten auch klar zu sein: "Mein Sohn und meine Lebenspartnerin halten die Pferde", erklärte er. "Ich wüsste nicht, was daran falsch sein sollte." Unglücklicherweise stellte die Richterin fest, dass auch gegen seine Lebensgefährtin ein Tierhalteverbot bestehe, was der Angeklagte bestritt.

Letzten Endes spielte das aber ohnehin keine Rolle, da Staatsanwaltschaft und Richterin zu dem Schluss kamen, der Angeklagte habe die Tiere selbst gehalten. Ausschlaggebend waren hierfür die Aussagen des Beamten vom Veterinäramt und des Polizeioberkommissars, die mit dem Fall betraut gewesen waren. Beide bestätigten, der Landwirt habe bei Kontrollbesuchen ihnen gegenüber angegeben, dass er selbst die Pferde betreue. Die Lebensgefährtin habe sich nie wegen der Pferde gemeldet.

Zudem gab der Angeklagte zu, für die Unterhaltskosten aufgekommen zu sein und sie geritten zu haben. "Ein Tier hält, wer es aus eigenem Interesse und auf eigene Kosten hält", stellte der Staatsanwalt die Gesetzeslage klar – beides träfe auf den Landwirt zu.

Dieser war indes mehr daran interessiert, mit dem (bereits aus dem Zeugenstand entlassenen) Veterinäramts-Vertreter die Schweinemisshandlung zu diskutieren, und warf dem Amt vor, die Pferde von seinem Hof "geklaut" zu haben.

Das Gericht verurteilte den Streichener zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie könne keinerlei Einsicht bei dem Landwirt erkennen, begründete die Richterin, zudem sei er mehrfach vorbestraft. Positive Ansatzpunkte sehe sie keine – besonders, da der Angeklagte nicht ausschließt, die Tierhaltung irgendwann wieder aufzunehmen.