Jetzt kommen die Schilder: Die Umweltzone für ganz Balingen tritt zum 1. April in Kraft. Foto: Berg

RP hat entschieden.  In ganz Balingen dürfen damit nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette rollen.

Balingen - Das ganze Balinger Stadtgebiet wird in genau einem Monat zur Umweltzone. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen am Dienstag entschieden. Grund dafür sind die anhaltend hohen, gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxidwerte. In ganz Balingen – inklusive der Ortsteile sowie der Bundesstraßen – dürfen damit vom 1. April an nur noch Autos mit grüner Plakette oder mit Ausnahmegenehmigung fahren.

Mit der Umsetzung der Umweltzone geht es nun recht schnell: Wo etwa die entsprechenden Hinweisschilder aufgestellt werden, ist zwischen der Balinger Stadtverwaltung mit dem RP und der Landkreisverwaltung abgestimmt. Die Zulassungsstellen des Landratsamts sind zuständig für die Ausstellung von Plaketten, die Umschreibung von Fahrzeugpapieren und Ausnahmegenehmigungen. Auf der Internetseite des Landkreises werden demnächst viele Informationen zum Thema Umweltzone bereitgestellt.

Wegen überhöhter Stickstoffdioxidwerte war die Umweltzone im vergangenen Jahr im Zuge des Luftreinhalteplans für Balingen angeordnet worden; allerdings war der Vollzug nach Protesten der Balinger Stadtverwaltung und des Gemeinderats zunächst ausgesetzt. Neue Messungen sollten zeigen, ob die Belastung durch Stickstoffdioxid wirklich so groß ist.

Ergebnis: Die Werte, die an der B 27-Ortsdurchfahrt in Endingen sowie in der Balinger Innenstadt registriert wurden, liegen über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert. Die Folge: Die Umweltzone tritt in Kraft. Dieser Entscheidung werde man sich wohl "unterwerfen", hieß es am Dienstag aus dem Balinger Rathaus.

Damit haben sich die Hofnungen der Stadtverwaltung zerschlagen, die grüne Umweltzone möglicherweise doch noch irgendwie verhindern zu können. Angeordnet worden war diese im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan aufgrund überhöhter Stickstoffdioxidwerte, die im Jahr 2013 in Endingen gemessen worden waren. Allerdings setzte man im Rathaus darauf, dass sich die Schadstoffbelastung durch die seitdem neu zugelassenen, vielleicht saubereren Autos reduziert haben könnte.

Offenbar aber verpuffte dieser Effekt der sogenannten Flottenerneuerung, weil seitdem auch immer mehr große, enorm viel Sprit schluckende Wagen gekauft werden. Auch die Einführung des Tempolimits von ganztags 30 Stundenkilometern in der Ortsdurchfahrt von Endingen seit Jahresbeginn hat keine Verbesserung der Schadstoffbelastung gebracht.

Laut Gutachten des RP ist der Verkehr in Balingen mit 57 Prozent Hauptverursacher von gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxiden.

Seite 2: Ausnahmen und Betroffene

Ganz Balingen wird Umweltzone: Damit dürfen ab 1. April zwischen Streichen und Ostdorf, Roßwangen  und Engstlatt auf den Straßen – auch auf den Bundesstraßen 27 und 463 – nur noch Autos mit grüner Plakette unterwegs sein. Wer ohne Plakette erwischt wird, muss ein Bußgeld berappen

Ausnahmen: Für bestimmte Fahrzeuge gelten allgemeine Ausnahmen von den Fahrverboten in Umweltzonen, obwohl sie laut Schadstoffgruppe dort eigentlich unterwegs nicht sein dürften. Ausnahmen gelten beispielsweise für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Arbeitsmaschinen, für Oldtimer ("H"-Kennzeichen), für Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei und des DRK, ebenso für Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die  gehbehindert, hilflos oder blind sind. Ebenso sollen für Balinger Gewerbetreibende mit einer größeren Fahrzeugflotte (Lastwagen oder Reisebusse) Ausnahmen gelten.

Einzelfälle: Ausnahmen von der Pflicht zur grünen Plakette sind ebenso im Einzelfall möglich. Eine Ausnahmegenehmigung kann man erhalten, wenn ein Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 mit gelber Plakette zugelassen wurde und eine technische Nachrüstung nicht möglich ist, wenn keine alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Liegen alle diese allgemeinen Voraussetzungen vor, kann man eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrten erhalten, beispielsweise für Fahrten des im öffentlichen Interesse liegenden Fahrzeugverkehrs und Fahrten in wichtigen Einzelfällen. Die Ausnahmegenehmigung müssen schriftlich bei der Zulassungsbhörden des Landkreises beantragt werden; dort liegen Formulare bereit.

Betroffene: Rund 23.500 Fahrzeuge sind in Balingen zugelassen; rund 900 davon haben eine rote oder gelbe Plakette. Von den etwa 127.000 im   Zollernalbkreis zugelassenen Fahrzeugen sind rund 7500 ohne grüne Plakette unterwegs. Die allermeisten Autos können also wie bisher in und durch Balingen rollen – umgekehrt stellt sich angesichts der geringen Zahl an "alten Stinkern" die Frage nach der Wirksamkeit der Umweltzone.