Gericht: Schlechte Klinik-Bewertung

Balingen/Hechingen. Ein 53-Jähriger Balinger ist vom Hechinger Amtsgericht wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er eine vernichtende Online-Bewertung gegen eine Reha-Klinik im Schwarzwald sowie gegen deren Geschäftsführer verfasst, was der Angeklagte jedoch bestritt.

In der Bewertung auf dem Online-Portal "klink" ging es neben allgemeinen Unzufriedenheiten mit dem Personal und dem Service der Klinik auch um einen speziellen Vorfall: Der Verfasser wirft der Klinik darin Betrug und dem Geschäftsführer persönlich gar Handgreiflichkeiten vor. Im Januar 2016 soll der 58-jährige Geschäftsführer den damaligen Patienten aggressiv angegangen und dessen Hand weggeschlagen haben. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ließen sich die in diesem Schreiben erhobenen Vorwürfe jedoch nicht beweisen. Auch die Zeugenaussage des angeblich handgreiflichen Geschäftsführer stufte man bei dem Prozess als glaubhaft ein.

Kein Zweifel für das Gericht bestand darin, dass die Onlinebewertung tatsächlich von dem Angeklagten stammte. So kam es also zu der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Außerdem hat der Angeklagte die Verfahrenskosten zu tragen.