Erst Pfefferspray konnte den streitsüchtigen Mann stoppen. (Symbolfoto) Foto: ©SiberianPhotographer_stock.adobe.com

23-Jähriger muss sich nach Massenschlägerei vor Gericht verantworten. Erst Pfefferspray kann ihn stoppen.

Balingen/Geislingen - Weil er Polizisten beleidigt und einen davon geschlagen hat, hat das Balinger Amtsgericht am Dienstag einen 23-jährigen Geislinger zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Es war der 2. Dezember 2018, als die Polizei zu einer Massenschlägerei vor einer Bar in Balingen gerufen wurde. Bei ihrem Eintreffen rannten die Kontrahenten in alle Himmelsrichtungen davon. Ein Mann blieb jedoch stehen und schrie: "Komm doch her du Hurensohn, ich mach dich fertig."

Als ein Beamter die Personalien des damals 22-Jährigen kontrollieren wollte, weigerte der sich und ging mehrfach weg. Schließlich kam es zu einem Gerangel, bei dem der Mann mehrere Male in Richtung des Gesichtes des Polizisten schlug, ihn jedoch verfehlte. Zudem bezeichnete er den Beamten als "Hurensohn". Der Polizist setzte schließlich Pfefferspray ein, woraufhin der Angreifer zu Boden ging.

Angeklagter bestreitet Schläge

Als ein zweiter Beamter hinzueilte, um dem Mann Handschellen anzulegen, bekam er von diesem eine Ellenbogenschlag ins Gesicht. Der Aggressor konnte schließlich überwältigt werden.

Vor dem Balinger Amtsgericht schilderte der Angeklagte die Geschehnisse anders: Er habe lediglich den Streit schlichten wollen und sei dann, nachdem alle Beteiligten davongerannt waren, als einziger kontrolliert worden. Das habe ihn geärgert. "Ich habe schon viel Scheiß gebaut in meinem Leben, aber da war ich echt nicht schuld."

Er räumte ein, die Polizisten beleidigt zu haben: "Ich war nicht der Netteste." Von den Schlägen gegen die beiden Beamten distanzierte er sich jedoch ausdrücklich.

Einer der beteiligten und als Zeugen geladenen Polizisten erinnerte sich hingegen daran, dass der Angeklagte nach ihm geschlagen hat. Auch dass sein Kollege einen Ellenbogenstoß ins Gesicht erhielt, hat er gesehen.

Bereits mehrfach vor Gericht

Der Angeklagte zeigte sich denn auch reuig, räumte die Taten weitgehend ein und entschuldigte sich bei dem Zeugen. An dem Abend sei er zuvor auf dem Weihnachtsmarkt zum Glühweintrinken gewesen; ein Atemalkoholtest bei der Polizei ergab später 1,8 Promille.

Es ist nicht das erste Mal, dass der heute 23-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist: Elf Einträge weist das Bundeszentralregister auf, in dem alle Verurteilungen gespeichert werden.

So wurde der Mann unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl, Fahrerflucht und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. In letzterem Fall hatte er in Schömberg bei einer Auseinandersetzung einem jungen Mann eine Tonvase von hinten auf den Kopf geschlagen.

Vor dem Balinger Amtsgericht gab sich der Mann zerknirscht und beteuerte, nie mehr mit dem Gesetz in Konflikt kommen zu wollen. Sein Leben sei geordnet, er absolviere gerade eine Ausbildung, seine Firma wolle ihn übernehmen. Er wohnt im Haus seiner Mutter, zusammen mit seiner schwangeren Freundin, die im November Zwillinge erwartet.

"Ich denke, man kann Ihnen eine günstige Prognose stellen", sagte denn auch die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. Dennoch verhängte sie angesichts der vielen Vorstrafen des Angeklagten eine Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung und Widertands gegen Vollstreckungsbeamte von vier Monaten, jedoch auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert.

Zudem muss der junge Mann 500 Euro an ein Projekt für Metastasen- und Tumorforschung in Mannheim zahlen.