Leistungen für Fachdienste pauschalisiert

Zollernalbkreis (rd). Angepasste Richtlinien für das Betreute Wohnen in Familien (BWF) hat der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss beschlossen. Diese treten zum 1. Januar 2016 in Kraft und enthalten vor allem finanzielle Änderungen.

Die neuen Richtlinien gelten für die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb. Die bisher tageweise abgerechneten Leistungen für Fachdienste, werden ab dann pauschalisiert. Bei Aufnahme eines behinderten Menschen bis zum 15. eines Monats beziehungsweise bei Beendigung eines BWF-Verhältnisses nach der Monatsmitte, wird die volle Monatspauschale gewährt. Diese liegt bei rund 680 Euro.

Die monatlichen Leistungen an die pflegenden Familien erhöhen sich von 435 auf 485 Euro. Mit diesen zusätzlichen 50 Euro hofft man, auch neue Gastfamilien zu gewinnen, die bereit sind, einen Menschen mit Behinderung aufzunehmen..

Helga Zimmermann-Fütterer (SPD) bezeichnete diese Erhöhung als "ziemliches Nasenwässerle" und wünschte sich für das nächste Mal bessere Verhandlungen seitens der Verantwortlichen. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) merkte an, dass die Familien aus freien Stücken einen Behinderten bei sich aufnehmen würden, und "das kann man nicht in Geld aufwiegen".