Mal eben einen Kommentar verfassen – das geht auf Facebook schnell. Dass Beleidigungen in der Online-Welt Konsequenzen im realen Leben können, musste nun ein Balinger erfahren. Foto: Lipinski

47-Jähriger wegen Beleidigung im Netz zu Geldstrafe verurteilt. Paradebeispiel für Umgang in "sozialen Medien".

Balingen - Der Mann und die Frau sind sich im wahren Leben noch nie begegnet. Allerdings auf Facebook: Dort eskaliert eine Diskussion, der 47-Jährige wird ausfallend. Die Konsequenz: Der Balinger muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro bezahlen.

Amtsrichterin Goßger sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der Mann der Beleidigung schuldig gemacht hat. Der 47-Jährige hatte selbst eingeräumt, dass er eine 50-Jährige aus Pfullendorf als "blöde Kuh" und "frigide Alte" bezeichnet hatte.

Die Worte seien ihm "aus der Situation heraus entglitten", gab der 47-Jährige zu seiner Verteidigung an. Er habe die Frau allerdings nicht "fertigmachen" wollen. Ihm sei klar, dass die Wortwahl falsch gewesen sei. Sowohl bei seiner Aussage gegenüber der Polizei wie auch nun am Donnerstag gegenüber der Frau persönlich bat er um Entschuldigung.

Mit Screenshot zur Polizei

Die derart beleidigend Angegangene betonte dagegen, dass sie "diesen Ton" nicht akzeptieren wolle: "So geht’s nicht." Das dachte sich die Frau auch unmittelbar, nachdem sie die an sie gerichteten Worte auf Facebook gelesen hatte: Von der Diskussion fertigte sie einen Screenshot, wandte sich damit direkt an die Polizei und erstattete Anzeige. Gegen den 47-Jährigen wurde ein Strafbefehl erlassen, den er nicht akzeptieren wollte und deswegen Einspruch einlegte. Deshalb kam es zu der öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Der Fall kann als Paradebeispiel für den mitunter rüden, oftmals schnell eskalierenden Ton in sozialen Netzwerken dienen. Erstaunlich ist dabei immer wieder, wie sich Leute, die einander noch nie über den Weg gelaufen sind, in der Online-Welt angehen, wie dort die Hemmungen fallen, oft ohne Konsequenzen. Staatsanwalt Winter betonte derweil, dass online wie im richtigen Leben Gesetze gelten.

Ausgangspunkt für die nun verhandelte Beleidigung war ein Beitrag auf dem Facebook-Auftritt der Asylbewerberhilfe Ravensburg. Darin wurde der Fall einer Kosovo-Albanerin thematisiert, die in Deutschland als Pflegekraft arbeitete und abgeschoben werden sollte. Die Pfullendorferin, die als Altenpflegerin ihr Geld verdient, und der Balinger waren dabei, wie Richterin Goßger irritiert feststellte, eigentlich auf einer Wellenlänge: Dass die Situation der Pflege in Deutschland, zurückhaltend formuliert, verbesserungswürdig sei.

Viel Geld für einige schnell hingeschriebene Worte

Die 50-Jährige hielt dem Balinger indes wegen seiner wenig achtsamen Worte vor, wohl nichts von der Thematik zu verstehen – daraufhin fielen die Beleidigungen, weil der 47-Jährige, der Mutter und Vater zuhause pflegte, das nicht auf sich sitzen lassen wollte.

Für den Mann, der etwas mehr als 1000 Euro im Monat verdient, Schulden hat und wegen früherer Verurteilungen (unter anderem wegen Betrugs, Diebstahls und Geldwäsche) noch einiges an Geldstrafen abbezahlen muss, wendete sich das Blatt durch den Einspruch gegen den Strafbefehl zwar nicht grundsätzlich. Allerdings brachte das Urteil eine finanzielle Erleichterung: Statt wie im Strafbefehl vorgesehen 750 muss er nur 500 Euro bezahlen. Aber immer noch viel Geld für einige schnell hingeschriebene Worte.