Betreuungsverein weist Minus aus / Existenz aber nicht gefährdet

Von Beate Müller

Balingen. Die Betreuung und Pflege von geistig behinderten Familienmitgliedern stellt oft eine große Herausforderung dar. Um den gesetzlichen Betreuern, die meist aus der Familie stammen, unter die Arme zu greifen, wurde der Betreuungsverein der Lebenshilfe Zollernalb ins Leben gerufen. Am Donnerstagabend hielt er seine zweite Mitgliederversammlung in der ISBA ab.

Vorsitzender Holger Klein berichtete zunächst von der Arbeit des Betreuungsvereins und honorierte vor allem die Arbeit von Silvia Senner und Michael Schöne, die den Verein aufgebaut und geprägt hätten. 2013 sei die Zahl der Betreuungen, die von Mitgliedern des Vereins begleitet werden, auf 122 gestiegen.

Klein ging danach auf Existenzprobleme, die Betreuungsvereine bundesweit beklagten, ein. So seien Ehrenamts- und Querschnittsarbeit sowie die Vereinsbetreuertätigkeit zwischenzeitlich unterfinanziert. Dieses Szenario spiegele sich auch im Betreuungsverein der Lebenshilfe Zollernalb wieder. Denn nach Abschluss des ersten Wirtschaftsjahres weise er einen Fehlbetrag auf.

Aufgrund der Kosten für Personal, Verwaltung, Werbung und Veranstaltungen gebe es nur wenige Möglichkeiten, Einsparungen vorzunehmen. Aktuell müsse sich der Betreuungsverein jedoch um den Fortbestand keine Sorgen machen. Die Stiftung Lebenshilfe Zollernalb erwirtschafte Erträge, erhalte Spenden und Mitgliedsbeiträge, wodurch es möglich sei, ein negatives Jahresergebnis auszugleichen. Außerdem bekomme der Verein Förderungen des Landkreises. Dem Beschluss, den Jahresfehlbetrag in vollem Umfang auf neue Rechnung vorzutragen, wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig zugestimmt.

Anschließend wurde der Vorstand, gebildet vom Vorsitzenden Holger Klein, seiner Stellvertreterin Monika Betz, sowie Paul Kurz und Herbert Gühring, entlastet. Zudem wurde mitgeteilt, dass die 47-jährige Juristin Claudia Heinemann ab 1. September für den Beratungsverein ihre 60-Prozent-Stelle am Standort Lautlingen antreten werde.

Zu den Aufgaben des Beratungsvereines gehören beispielsweise die Vermittlung von meist ehrenamtlich arbeitenden Personen, die eine oder mehrere Betreuungen übernehmen. Darüber hinaus hat der Verein eine Beratungsfunktion, sowohl in Betreuungsfragen, als auch in gesetzlichen Angelegenheiten.