Was die Räte in den Gremien der Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis für ihre Tätigkeit bekommen. Grafik: Klaiber Foto: Schwarzwälder Bote

Finanzen: Geld für ehrenamtliche Kommunalpolitiker: ein Vergleich aller Aufwandsentschädigungen im Zollernalbkreis

Im Juni haben die Balinger Gemeinderäte die Sätze für ihre Aufwandsentschädigungen deutlich angehoben (wir berichteten). Im kreisweiten Vergleich sind sie die "Bestverdiener". Wir vergleichen die Sitzungsgelder aller Kommunen im Zollernalbkreis.

Zollernalbkreis. So unterschiedlich groß wie die Städte und Gemeinden im Kreis sind, so unterschiedlich fallen auch die Geldbeträge aus, die die gewählten Bürgervertreter für ihre kommunalpolitische Arbeit erhalten. Geregelt wird deren Höhe in "Satzungen über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit", die beispielsweise Tätigkeitspauschalen, Entgelte abhängig von der Sitzungsdauer und für besondere Aufgaben festsetzen. Diese Satzungen beschließt jeder Gemeinderat für sich selbst und legt dabei auch die Beträge fest.

In fünf der sieben größten Kommunen des Zollernalbkreises – Albstadt, Balingen, Hechingen, Haigerloch und Bisingen – erhält jeder Gemeinderat einen monatlichen Grundbetrag. Dieser liegt zwischen zehn in Bisingen und 90 Euro in Balingen.

Hinzu kommt in diesen Orten ein Sitzungsgeld, das sich danach richtet, wie lange das entsprechende Gremium tagt; ebenso halten es Dotternhausen, Rosenfeld und Obernheim. Die Sätze liegen zwischen acht Euro für eine Stunde in Hechingen und 35 Euro bis vier Stunden in Dotternhausen.

Auch die Höchstsätze variieren: In Burladingen erhalten die Gewählten bis zu 80 Euro – allerdings nur, falls eine Sitzung mehr als acht Stunden dauert. Im Durchschnitt gibt es um die 50 Euro für Sitzungen, die mehr als fünf Stunden dauern. Den geringsten Höchstsatz erhalten die Haigerlocher Kommunalpolitiker: 48 Euro, falls sie länger als viereinhalb Stunden zu tun haben.

Eine große Zahl der kleineren Orte entschädigt seine Gemeinderäte jedoch pauschal, unabhängig davon, wie lange eine Sitzung dauert. Hierbei sind Meßstetten und Bisingen mit jeweils 40 Euro am spendabelsten. Am wenigsten, nämlich 15 beziehungsweise 18 Euro, erhalten ihre Kollegen in Hausen am Tann beziehungsweise in Jungingen.

Sieben Satzungen sehen zusätzliche Aufwandsentschädigungen für die Arbeit in den Fraktionen vor. Die Sprecher der fünf Balinger Fraktionen erhalten dafür mit monatlich 150 Euro am meisten, jene der Meßstettener und Bisinger Fraktionen mit jeweils 25 Euro am wenigsten.

Bisingen und Haigerloch legen nochmals fünf Euro monatlich je Fraktionsmitglied zusätzlich drauf, in Haigerloch gibt es für jedes Mitglied drei Euro. In Bisingen als einziger Gemeinde im Kreis erhält jedes Mitglied für jede Fraktionssitzung einen Zuschlag von 15 Euro.

Jeder Bürgermeister im Kreis hat einen oder mehrere Stellvertreter, die an seiner statt Termine wahrnehmen. Auch die Entschädigungen für diese Tätigkeit unterscheiden sich stark.

In Jungingen gibt es dafür eine jährliche Pauschale in Höhe von 250 Euro für den ersten beziehungsweise 150 Euro für den zweiten Stellvertreter. Monatliche Pauschalen zwischen 21 und 60 Euro erhalten die Amtsträger in Straßberg, Rangendingen und Winterlingen. Eine feste Pauschale von 45 beziehungsweise 35 Euro je Vertretung steht den Bürgermeisterstellvertretern in Balingen beziehungsweise Burladingen zu.

In allen anderen Orten im Kreis wird die Höhe der Entschädigung auf Grundlage der Dauer des Termins berechnet. Die Höchstsätze liegen zwischen 40 Euro in Bisingen und Hausen am Tann sowie 80 Euro in Meßstetten.

Nusplingen berechnet den Betrag mit 20 Euro im Stundentakt. Für einen ganzen Tag als Bürgermeisterstellvertreter gibt es dort 100 Euro und damit kreisweit am meisten.