Aufreger: Staatsanwalt stellt Sache ein

Kreis Freudenstadt. Die Kandidatur des Dauerkandidaten Samuel Speitelsbach um das Bürgermeisteramt in Baiersbronn ist nun auch juristisch erst mal vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Rottweil leitet jedenfalls kein Strafverfahren gegen ihn ein.

Dies erklärte Frank Grundke, Staatsanwalt und Pressesprecher der Behörde in Rottweil, auf Nachfrage unserer Zeitung. Es hätten sich "keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben".

Wie berichtet, gingen zwei Strafanzeigen gegen Speitelsbach bei der Staatsanwaltschaft ein, beide wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Eine davon stammte von Gerhard Gaiser, Gemeinderat in Baiersbronn und Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Gaiser bezog sich auf den Wahlkampf-Prospekt, den Speitelsbach in Baiersbronn verteilt hatte. Darin steht, er trete für "Bündnis 19/Die Braunen" an. Speitelsbach bezeichnete Eva Braun als "Gott" und Adolf Hitler als "Propheten". Er fordere die Abschaffung von Wahlen.

Weshalb die Staatsanwaltschaft darin keinen Verstoß gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs sieht, geht aus der Auskunft der Behörde nicht hervor. Speitelsbach selbst hatte erklärt, er sei kein Anhänger rechten Gedankenguts. Die Zuhörer bei der offiziellen Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl hatten am Ende auch eher einen anderen Eindruck, empfanden den Auftritt als Provokation, reine Selbstdarstellung oder als Satire mit eher mäßigem Unterhaltungswert.

Gaiser: Weitere Schritte?

Gerhard Gaiser selbst bezeichnete den Auftritt als "chaotisch". Dies sei "der einzige Ausdruck", der im dazu einfalle. Dass er von Juxkandidaten um ein so bedeutendes Amt ohnehin nichts halte, sei das Eine. Darüber hinaus wolle er Speitelsbach nicht frei von Rechtspopulismus sprechen, wie auch die zeitweilige AfD-Mitgliedschaft zeige. Er halte sich weitere Schritte gegen Speitelsbach offen.