Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten. (Symbolbild) Foto: dpa/Uli Deck

Am vergangenen Dienstag hat das baden-württembergische Innenministerium ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden für unzulässig erklärt. Die Initiative für das Volksbegehren hat nun eine Klage gegen die Entscheidung eingereicht.

Die Initiative für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden hat eine Klage gegen die Ablehnung des Volksbegehrens durch das Innenministerium eingereicht. Die Klage liege nun beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, sagte der Heidelberger Initiator Klaus Hekking am Dienstag. Das Innenministerium hatte den Antrag aus formalen und inhaltlichen Gründen am vergangenen Dienstag für unzulässig erklärt.

Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob - und wenn ja, wie - männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Begriffe ersetzt werden können oder sollten - um zum Beispiel Frauen offensiver einzubeziehen. Das Gendersternchen wie bei „Lehrer*innen“ ist eine Möglichkeit.