Ein 20-Jähriger musste sich vor dem Jugendschöffengericht in Calw verantworten - unter anderem, weil er Bad Wildbads Bürgermeister und dessen Familie beleidigt hatte. Foto: Fritsch

20-Jähriger muss sich verantworten. Beleidigung von Schultes nur Vergehen. Schöffengericht stellt Verfahren vorläufig ein.

Calw/Bad Wildbad - Aus der Haft wurde der 20-jährige Angeklagte dem Jugendschöffengericht in Calw vorgeführt. Während ihm dort Betrug und Beleidigung vorgeworfen wurde, ist in der Verhandlung deutlich geworden, dass er noch weit mehr auf dem Kerbholz hat.

"Ich halte eine Begutachtung auch in diesem Verfahren für notwendig", stellte Verteidiger Cornelius Schaffrath fest.

Er berief sich auf ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft in Pforzheim, wonach dort weitere Verfahren anhängig seien, bei denen es um Betrugsvorwürfe von bis zu 200 000 Euro gehen würde. "Die dortige Staatsanwältin hat erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit", untermauerte Schaffrath Vermutungen in Richtung Schizophrenie oder Größenwahn.

Anzeige nach Entschuldigung zurückgezogen

Im Vorfeld hatte die Staatsanwältin den für das Calwer Schöffengericht relevanten Vorwurf verdeutlicht. So habe der junge Mann, der sich selbst Immobilienmakler nennt, im Juli vergangenen Jahres in Dobel eine Wohnung gemietet, ohne diese zu bezahlen.

Darüber hinaus war er angeklagt, in vier Fällen im April dieses Jahres gegenüber Bad Wildbads Bürgermeister Klaus Mack und seiner Familie üble Beleidigungen bis hin zur Todesdrohung geäußert zu haben. Die Staatsanwältin führte als Grund die Ablehnung in einer Immobiliensache seitens der Stadt an.

"Die Familie Mack teilt in einem Schreiben mit, der Angeklagte habe sich entschuldigt, und sie ziehen ihre Anzeige zurück", berichtete der Vorsitzende Richter Marco Laxgang.

Gleichzeitig bestätigte die Staatsanwältin, um weitere Verfahren zu wissen. "Ich bin geneigt, einer Feststellung im Rahmen einer Exploration zuzustimmen", nahm die Anklägerin zur psychologischen Diagnose Stellung.

Nach Rücksprache mit der Kollegin in Pforzheim reagierte auch das Schöffengericht dahingehend.

"Die hier zu erwartenden Sanktionen fallen gegenüber den umfangreichen Ermittlungen dort nicht ins Gewicht", erläuterte der Vorsitzende Richter den Beschluss, das Verfahren in Calw vorläufig einzustellen.