"Altwiesen": Vorkaufsrecht für Grundstücke

Von Steffi Stocker

Bad Wildbad. Die städtische Entwicklung wird unter anderem durch Bebauungspläne geordnet. Anforderungen und Zeitgeist ziehen zuweilen Änderungen dieser nach sich. Im Bad Wildbader Gemeinderat wurden deshalb am Dienstagabend gleich drei Bereiche behandelt.

Dem kommunalpolitischen Gremium der Stadt obliegt die Hoheit für entsprechende Maßnahmen. Betroffen war von den Beschlüssen unter anderem der Bebauungsplan "Nonnenmiss Ost".

Befreiungnicht möglich

Vorhaben des Grundstückseigentümers tragen sowohl der Nachverdichtung, als auch wirtschaftlich sinnvoller Nutzung Rechnung.

Da in diesem Gebiet eine Befreiung von Festsetzungen nicht möglich ist, empfahl jetzt das Gremium, ein Konzept über einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzureichen, mit dem das Ziel erreicht werden kann.

Im Vorfeld hatte der Bau- und Umweltausschuss nicht nur diesen Punkt beraten. Er befasste sich zudem mit dem Vorkaufsrecht für Grundstücke im Gebiet "Altwiesen" in Calmbach.

Der Bad Wildbader Gemeinderat folgte der Empfehlung, eine Satzung zu beschließen, mit der die Kommune die städtebauliche Entwicklung für Wohnbau sichert.

Unkommentiert blieb unterdessen bei der Gemeinderatssitzung eine Anfrage aus der Kommune Dobel. "Die Planungen berühren keine Belange der Stadt", stellte Bürgermeister Klaus Mack zu einer vorgesehenen Änderung eines Bebauungsplans fest.