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19-jähriger Angeklagter ist beratungsresistent. Bei Urteil auf erzieherischen Einfluss gesetzt.

Kreis Calw - Weil er im Besitz von Marihuana war, verurteilte das Amtsgericht Calw im Januar einen heute 19-Jährigen zu einem vierwöchigen Arrest. Doch selbst dort konnte er die Finger nicht von den Drogen lassen und stand deshalb erneut vor dem Richter.

"Dafür habe ich kein Verständnis und es zeigt, dass wir ihn nicht erreichen", so Staatsanwältin Edith Zug. In der Anklage hatte sie zu Beginn der Verhandlung den Sachverhalt dargestellt, wonach der junge Mann in der Jugendvollzugsanstalt (JVA) in Göppingen mit einem fertig gedrehten Joint sowie 0,9 Gramm Marihuana erwischt wurde. Beides hatte er zum Strafantritt mitgebracht.

"Reifeverzug ersichtlich"

"Das ist ja kein Kokain oder so – und für mich nichts Schlimmes, da es naturell, also keine Chemie ist. Immerhin besser als Zigaretten und Alkohol", räumte der Beschuldigte den Vorwurf ein. "Es ist verboten, Punkt! Jeder muss sich daran halten in einer funktionierenden Gesellschaft", machte die Staatsanwältin deutlich. Dass der junge Mann offenbar beratungsresistent ist, brachte auch der Bericht aus der JVA zum Ausdruck, den der Vorsitzende Richter Marco Laxgang verlas. Seinen Fragen nach einer Zukunftsplanung begegnete der Angeklagte mit Absichtserklärungen oder Ablehnung, wenn es beispielsweise um berufsbildende Maßnahmen ging.

"Es war kein Gespräch möglich, weil er nicht zum Termin kam und die Reifeverzögerung ist ersichtlich", verwies Holger Frietsch von der Jugendgerichtshilfe auf eine schwierige Entwicklung, nachdem die Mutter die Familie verlassen hatte. Deren Erwähnung brachte während der Verhandlung immer wieder ungehaltene Reaktionen des 19-Jährigen hervor. "Wir haben die Vermutung, dass er im erzieherischen Bereich allein war und eine innere Wut auf die Mutter herrscht, während der Vater krank ist", formulierte der Richter die Schlussfolgerung des Jugendschöffengerichts in der Urteilsbegründung.

Etliche Auflagen

Dieses stellte zudem eine völlige Unreife fest, zumal er ablehne, was gut für ihn wäre, wie Laxgang am Beispiel der Bildungsmaßnahmen äußerte. Deshalb erhielt der Angeklagte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und etliche Auflagen. "Sehen Sie es als Chance, aus dem Schlamassel herauszukommen, denn so wie jetzt kommen Sie auf keinen grünen Zweig", erklärte er die erzieherischen Einflussmöglichkeiten.

So wird dem jungen Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss regelmäßig nachweisen, sich um eine beruflichen Tätigkeit zu bemühen. Zudem hat er 80 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten und muss ein Einzeltraining zur Eigenwahrnehmung und Selbststeuerung bei der Jugendhilfe absolvieren. "Es ist Ihre letzte Chance, wenn noch mal etwas passiert, sind Sie selber Schuld", so die Staatsanwältin.