Die Dauercamper auf dem Campingplatz Fautsburg haben sich nicht an die Bauvorschriften gehalten. Holzhäuser und Anbauten sind hier reihenweise zu finden. Foto: Mutschler

Landratsamt entdeckt Verstöße gegen Bauvorschriften auf Campingplatz Fautsburg.

Bad Wildbad - Seine Ferien im Wohnmobil auf dem Campingplatz mitten im Wald zu verbringen, klingt nach Idylle pur. Wie muss es also erst sein, dort nicht nur zwei Wochen, sondern das ganze Jahr zu wohnen? Auf dem Campingplatz Fautsburg in Bad Wildbad gibt es einige Gäste, die sich dort dauerhaft häuslich eingerichtet haben. Was so mancher von ihnen jedoch nicht wusste, ist, dass es hier strenge Bauvorschriften gibt, gegen die das Landratsamt nun Verstöße entdeckt hat. Droht den Bewohnern der Verlust ihres Wohnsitzes?

Patrick Gay gehört zu den Dauer-Bewohnern des Campingplatzes. Und er ist einer der wenigen, die sich keine Sorgen um ihren Wohnort machen. "Viele von uns haben keinen anderen Wohnsitz als den Campingplatz. Die können uns ja nicht einfach raus schmeißen", ist er sich sicher. Der Mann hat den Wohnwagen als zu Hause gewählt, weil er mit seinem Hund keine Wohnung in der Umgebung gefunden hat. In weiser Voraussicht hat er sein Domizil schön klein gehalten.

Andere Bewohner dagegen haben kleine Holzhäuser, Bungalows und Anbauten vor ihren Wohnwägen platziert, die ihnen nun zum Verhängnis werden könnten. "Der alte Pächter hat einiges versäumt", merkt Gay an. "Er hat teils seine Briefe nicht geöffnet und war nicht auf dem neuesten Stand." Er habe seinen Mietern sogar genehmigt, größer als 70 Quadratmeter auf dem Campingplatz zu bauen, was jedoch baurechtlich nicht erlaubt ist.

"Ein anderer Bewohner, der sich daran gestört hat, hat sich dann beim Bürgermeister beschwert", erinnert sich Gay. Das Bauamt sei daraufhin auch aufmerksam geworden. "Auf dem Campingplatz wurde unter den Bewohnern schon eine Versammlung einberufen, weil jetzt einige fürchten, dass sie ihren Wohnsitz hier verlieren."

Gay war selbst jedoch nicht dabei, denn er mache sich keinen dicken Kopf um die Situation. "Ich wohne zwar auch etwas nah am Waldrand und darf hier wegen der Baum-Fallgrenze bei Sturm zum Beispiel nicht übernachten, damit mir kein Baumstamm auf den Kopf fällt. Aber ich glaube trotzdem noch nicht daran, dass es echte Konsequenzen gibt."

Bürgermeister peilt einvernehmliche Lösung an

Bürgermeister Klaus Mack aus Bad Wildbad hofft derweil darauf, dass sich das Problem möglichst sozialverträglich lösen lässt. "Auf dem Campingplatz gibt es viele Fälle, in denen die Leute dauerhaft dort wohnen. Das kann man mit seinem Wohnwagen schon für ein Weilchen tun. Aber die Bauwerke, die einige Bewohner dort errichtet haben, sind baurechtlich so nicht zu genehmigen." Daran hält er fest.

"Zu große oder massive Bauwerke sind zum Beispiel nicht erlaubt, es ist ja immerhin ein Campingplatz." Ebenso müsse ein gewisser Abstand zum Waldrand eingehalten werden. "Wir haben aus der Bürgerschaft Anzeigen bekommen", bestätigt er. Auch Mack redet davon, dass der Pächter falsch gehandelt habe. "Er hat den Bewohnern falsche Angaben gemacht." Jetzt kümmert sich der Eigentümer um den Campingplatz.

"Wir versuchen nun, mit den Betroffenen, denen falsche Versprechungen gemacht wurden, das Problem im Einvernehmen zu lösen", meint der Bürgermeister. Auch das Landratsamt sei involviert. "Wir versuchen nun erst einmal, mit Fristen und Auflagen zum ordnungsgemäßen Zustand zurückzukommen. Erst wenn das nicht funktionieren sollte, kann man sich über weitere Schritte Gedanken machen."

Landratsamt sieht Gefahr im Verzug

Die Stadt Bad Wildbad habe seit April 2019 mehrere Anzeigen von Privatpersonen bezüglich der rechtswidrigen Zustände auf dem Campingplatz „Fautsburg“ erhalten, wie das Landratsamt Calw in Abstimmung mit der Stadt Bad Wildbad bekannt gibt. Inhaltlich richten sich diese vor allem gegen die baulichen Anlagen und gegen das Dauerwohnen. Die Baurechtsbehörde müsse eingreifen.

„Laut Aussage des Eigentümers des Campingplatzes hat am 6. März 2020 ein Gespräch mit allen Bewohnern stattgefunden, in dessen Rahmen sie über den Sachverhalt informiert wurden“, sagt Anja Härtel vom Landratsamt Calw. Voraussichtlich im Frühjahr soll eine Versammlung stattfinden, bei der Vertreter der Stadt Bad Wildbad mit dem Eigentümer und den Bewohnern auf dem Campingplatz ins Gespräch kommen.

„Es werden Lösungsansätze auf freiwilliger Basis vorgeschlagen“, gibt Härtel bekannt. Der Fokus liege im ersten Schritt auf allen Anlagen, die im sogenannten Waldabstand, also auf 30 Meter Waldentfernung, stehen. „Diesbezüglich bestehen ernsthafte Sicherheitsbedenken.“ Gegen das Dauerwohnen im Waldabstand müsse unverzüglich vorgegangen werden, da hier aufgrund einer Gefährdung für Leib und Leben Gefahr im Verzug vorliege. Gerade die jüngsten Unwetter haben das deutlich gemacht. Stadt und Landratsamt versichern, die soziale Verantwortung sei allen Beteiligten bewusst. Es werde eine einvernehmliche Lösung auf Kooperationsbasis angestrebt, die nicht zur Obdachlosigkeit führen solle. Lösungen für Härtefälle werde es geben.

Bezüglich der Zuständigkeiten ist folgendes zu unterscheiden: Nordwestlich der kleinen Enz befindet sich der Campingplatz auf Gemarkung Wildbad, südöstlich auf der Gemarkung Neuweiler. Baurechtlich sei für die Gemarkung Wildbad die Baurechtsabteilung der Stadt Bad Wildbad und für die Gemarkung Neuweiler die Baurechtsabteilung des Landratsamts Calw zuständig, erklärt Härtel. „Weiterhin sind als Fachbehörden die Abteilungen Umwelt- und Arbeitsschutz (Gewässerschutz), Landwirtschaft und Naturschutz sowie die Abteilung Forstbetrieb und Jagd des Landratsamts Calw beteiligt."