Kommunales: Wasserpreismodell nun im Fokus der Rechtsaufsichtsbehörde

Im Oktober 2017 trat in Bad Herrenalb ein neues Preismodell beim Frischwasser in Kraft. Reiner Hagemanns Widerspruch wurde nun an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet. Bleibt es bei einer Ablehnung, wird er Klage einreichen.

Bad Herrenalb. Mittlerweile hat die Stadt Bad Herrenalb den Widerspruch geprüft und konnte ihm nicht stattgeben, wie Kämmerin Sabine Zenker gegenüber unserer Zeitung bekannt gab. Auf Bitte von Hagemann wurde die Beschwerde nun an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts weitergeleitet.

Sollte auch diese Prüfung nicht den gewünschten Effekt bringen, möchte Hagemann dagegen klagen (wir berichteten).

Doch worum geht es Hagemann? Bislang wurden die Fixkosten zum größten Teil über den Wasserpreis abgerechnet.

"Gleichgültig wie hoch die Wasserabnahme ist, müssen die technischen Anlagen wie Wasserwerke und Trinkwassernetze von uns instand gehalten und betrieben werden", heißt es im Schreiben der Stadtwerke an ihre Kunden, das unserer Zeitung vorliegt. Für eine "Balance von Versorgungssicherheit, Trinkwasserqualität und Preisstabilität müssen Wasserpreise kostendeckend, verursachungsgerecht und ausgewogen sein", so die Stadtwerke weiter.

Kostenaufteilung bisher nicht berücksichtigt

Diese Kostenaufteilung zwischen Fixkosten und Verbrauchskosten sei bei der alten Aufteilung nicht berücksichtigt. Waren bislang Grund- und Bereitstellungspreis (24,61 Euro pro Jahr) sowie Zählermiete (22,73 Euro) relativ niedrig und der Verbrauchspreis mit 2,44 Euro pro Kubikmeter höher, hat sich dies zum 1. Oktober 2017 geändert: Grund- und Bereitstellungspreis sowie Zählermiete betragen nun jeweils 64,20 Euro pro Jahr – was einem Aufschlag von 184,5 Prozent entspreche, so Hagemann.

Dafür ist der Verbrauchspreis auf 2,01 Euro pro Kubikmeter gesunken.

Das bedeute, so hat Hagemann ausgerechnet: Alle Haushalte, die weniger als 200 Kubikmeter Frischwasser verbrauchen, müssen mehr bezahlen als bisher. Und je niedriger der Verbrauch, desto höher die Steigerung. Bei einem Jahresverbrauch von 50 Kubikmetern erhöhten sich die Kosten um mehr als 35 Prozent, so Hagemann, der gegen die neue Regelung Widerspruch eingelegt hat.

Falls es zur Klage kommt, noch Asse im Ärmel

Vor allem zwei Dinge stören den Volljuristen mit Doktortitel in Verwaltungswissenschaften an der neuen Preisgestaltung.

Zum einen würden "Mini-Verbraucher" deutlich mehr zur Kasse gebeten werden als Großverbraucher. Außerdem nutzten die Stadtwerke, so sein Vorwurf, den öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang für die städtische Wasserleitung dazu, um privatwirtschaftlich (Gesellschafter der Stadtwerke sind die Stadt Bad Herrenalb, die EnBW Kommunale Beteiligungen sowie die Stadtwerke Ettlingen) Gewinne zu erwirtschaften. Bereits 2016, so Hagemann weiter, habe der Gewinn bei der Wasserversorgung 233 000 Euro betragen.

Dabei müsste in diesem Bereich eigentlich kostendeckend gearbeitet werden.

"Diese Fixkostenverteilung halte ich für einen Vorwand. Die Stadt hat kräftig zugeschlagen, um noch mehr Gewinne zu machen", sagt er und fordert: "Eine Kostendeckung muss her".

Das bekräftigt Hagemann auch nochmals im Gespräch:" Ich hatte von Frau Zenker eine umgehende Weiterleitung verlangt, falls der Widerspruch auch von der Rechtsaufsichtsbehörde abgewiesen wird, bleibe ich definitiv beim Klageweg".

Dass er sich seiner Sache sicher ist, lässt er auch damit durchblicken, dass er dem Widerspruch nur das Nötigste beigefügt habe, also noch einige Asse im Ärmel habe, falls es zur Klage kommt.