Elf Windräder ragen im Wald zwischen Straubenhardt, Dennach, Dobel und Neusatz gen Himmel. Foto: Kugel

Stellungnahme zum "Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands". Mindestens 39 Anlagen möglich.

Bad Herrenalb - Der Bad Herrenalber Gemeinderat beschäftigt sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. Juli, mit einer Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsverfahren "Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald".

Zwischen Planungs-Aufgabenbereichen würden sich zwangsläufig widersprüchliche Ziele ergeben, informiert die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage. In diesem Spannungsfeld lasse der vorgelegte Teilregionalplan Windenergie die erforderliche Abwägung der konkurrierenden Einzelinteressen vermissen.

Hierzu passe der folgende Leitsatz des Regionalverbandes überhaupt nicht: "Weitere Aufgaben des Regionalverbandes sind die Beratung der Träger der Bauleitplanung (Städte und Gemeinden) und die Unterrichtung und Beratung anderer Planungsträger (zum Beispiel Naturschutzbehörden und Straßenbauverwaltung) über die Erfordernisse, die sich aus dem Regionalplan ergeben. Gemeinden können sich auch selbst an den Regionalverband zur Anforderung ›gutachterlicher‹ Stellungnahmen wenden."

Unter Missachtung der bereits beschlossenen "Teilflächennutzungspläne Windenergie" einzelner Gemeinden habe der Regionalverband augenscheinlich nur auf Grundlage des Windatlas Baden-Württemberg die windhöffigen Berggipfel als mögliche Vorranggebiete erkannt und planerisch dargestellt. "Daher ist es nicht verwunderlich, dass alle Gemeinden unserer Region diesen Teilregionalplan ablehnen (mit Ausnahme derer, die eigene Windkraftanlagen bauen wollen)", führt die Verwaltung aus.

Zusätzlich zu den elf bereits gebauten und mittlerweile in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen westlich von Straubenhardt sowie einer Anlage bei Langenbrand sollen laut dem Regionalplan noch die Vorranggebiete "PF 12", "PF 10", "CW 01", "CW 04", "CW 05", "CW 06", "CW 07", "CW 12" und "CW 15" in der Region ausgewiesen werden.

Mindestens 39 Anlagen

Auf jedem dieser Berge könnten nach der Vorstellung des Regionalverbandes jeweils mindestens drei Windkraftanlagen in vergleichbarer Größe wie vor Straubenhardt aufgestellt werden.

Das hätte zur Folge, dass "innerhalb unserer unmittelbarer Region" dann mindestens 39 riesige Windkraftanlagen stehen würden.

"Das ist eine unzumutbare Konzentration von diesen Windrädern und verstößt gegen jegliche Verhältnismäßigkeit", stellt die Stadtverwaltung fest.

Wegen etlicher Gründe sei es geboten, eine ablehnende Stellungnahme bis zum (verlängerten) Termin 31. Juli abzugeben. Die darin aufgeführten Kritikpunkte umfassten die Themen:  Tourismus und Erholungsvorsorge;  Landschaftsbild;  Sichtbarkeit der Windkraftanlagen;  gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tierwelt;  Artenschutz (Vögel, Fledermäuse);  Abstände zu Wohnbebauungen;  Windhöffigkeit.

Die Nachbargemeinde Dobel habe durch ihren Rechtsbeistand bereits eine Stellungnahme abgegeben, die mehr in Richtung der juristischen Problemfelder ausgerichtet sei. "Wir müssen die darin aufgelisteten Argumente nicht einzeln abschreiben und ebenfalls einsenden, verweisen aber darauf, dass wir diese Argumente und Schlussfolgerungen vollinhaltlich mittragen", steht zudem in der Sitzungsvorlage.

In der vorbereiteten Stellungnahme an den Regionalverband Nordschwarzwald ist bei der Begründung, die im Entwurf vorgesehenen Areale "PF 10", "PF 11", "PF 12", "CW 01", "CW 04", "CW 05", "CW 06", "CW 07", "CW 12" und "CW 15" nicht als Vorranggebiete festzulegen, unter der allgemeinen Begründung zu lesen: "Die Stadt Bad Herrenalb widerspricht der Planung von Windkraftanlagen, deren Wirkungseinflüsse zu wesentlichen Beeinträchtigungen der ökonomischen und ökologischen Existenzgrundlagen der Stadt und des westlichen touristisch geprägten Teils des Kreises Calw führen würden." Die Siebentälerstadt sei als Heilbad und heilklimatischer Kurort im naturnahen Nordschwarzwald und im Naturpark auf dieses intakte Umland angewiesen.

Weiter heißt es: "Daher ist die Stadt auch Mitglied im touristischen Dachverband des Kreises und bietet ihren Gästen nicht zuletzt über die ›Konus‹-Karte die Möglichkeiten, Naturnähe und einzigartige Landschaftsbilder in der näheren Bäderumgebung zu erleben. Die im Naturschutzgesetz definierten Schutzgüter Erholung und Landschaftsbild sind mit den vorgesehenen Windkraftanlagen hochgradig gefährdet und würden zu einem technisierten Landschaftscharakter führen."

Als Anschauungsbeispiel wird auf die "Straubenhardter Anlagen" verwiesen – "hier wurde ein naturnaher Wald mit seinem vielfältigen Artenspektrum vernichtet".

Der Planentwurf sehe eine erhebliche Massierung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen in der Region, in der sich die Stadt Bad Herrenalb befinde, vor. Da dies auch für die Stadt und deren Ortsteile zahlreiche und gewichtige Nachteile mit sich bringe, "ohne dass dem entsprechende Vorteile gegenüber stehen, spricht sich die Stadt Bad Herrenalb gegen diesen Entwurf aus".

Unterteilt ist der Widerspruch in "Tourismus und Erholungsvorsorge", "Landschaftsbild", "Sichtbarkeit der Windenergieanlagen", "Artenschutz", "gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tierwelt", "Abstände zu Wohnbebauungen" sowie "Windhöffigkeit".

Zusammenfassend wird festgestellt: Die ablehnende Stellungnahme der Stadt Bad Herrenalb konzentriere sich auf wesentliche Aspekte der Betroffenheit. "Nach hiesiger Auffassung werden die hier geltend gemachten Belange im Teilregionalplan Windkraft nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt, sodass entsprechende Bewertungs- und Abwägungsmängel festzustellen sind", so der Text des vorbereiteten Schreibens. Dem vorliegenden Entwurf des Teilregionalplans werde daher entschieden widersprochen. Die Stadt unterstütze die Stellungnahmen der Gemeinden Dobel und Höfen und trage deren Argumente und Schlussfolgerungen "vollinhaltlich mit". Bad Herrenalb verweise auf das Abstimmungsergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb/Dobel: keine Teilflächen im Flächennutzungsplan für Zonen der Windkraft auszuweisen.