Der Prozess um den Tod einer 76-jährigen Vermieterin in Bad Herrenalb ist am Freitag überraschend vertagt worden. Foto: dpa

Urteil in einem tödlichen Streit um Mietschulden fällt später. Söhne der Getöteten beantragen neue Ermittlungen.    

Bad Herrenalb/Tübingen - Der Prozess um den Tod einer 76-jährigen Vermieterin in Bad Herrenalb ist am Freitag überraschend vertagt worden. Ursprünglich war am Landgericht Tübingen nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung am Nachmittag das Urteil über den 52-jährigen Bahndisponenten erwartet worden.

Der Mann soll im vergangenen Mai die im gleichen Haus wohnende Mutter seiner Vermieter im Streit um Mietschulden getötet haben. Die Frau war sechs Tage nach ihrem Tod gefunden worden, ohne dass dem herbeigerufenen Arzt Anzeichen für eine Gewalttat aufgefallen waren. Erst als der heutige Angeklagte sich in der darauffolgenden Nacht auf einem Polizeirevier in Rastatt gestellt und selbst bezichtigt hatte, sie getötet zu haben, kamen Ermittlungen in Gang. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Totschlags.

Vor der Großen Strafkammer hatte der Mann einen Tatablauf gestanden, der Raum ließ für eine Verkettung von Umständen bei einem eskalierenden Streit mit tödlichem Ausgang. Nun aber beantragten die Söhne der Getöteten als Nebenkläger neue Ermittlungen. Sie deuten die wenigen verbliebenen Spuren der Tat nach eigenen Recherchen so, dass der mittellose 52-jährige seine Mietherrin umgebracht hat, weil er sein Eindringen in die Wohnung und einen versuchten Diebstahl von Geld und Lebensmitteln verdecken wollte – ein Mordmerkmal. Dem in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Antrag der Anwälte leistete das Gericht dann doch Folge, um den Prozess nicht platzen zu lassen. Der Kammer-Vorsitzende Ulrich Polachowski vertagte das Verfahren für weitere Ermittlungen und eine erneute Beweisaufnahme bis Mitte März.