Am Landgericht Tübingen ging der Mordprozess jetzt zu Ende. Foto: M.Bernklau Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: 13 Jahre für den jüngeren und lebenslängliche Haft für älteren Angeklagten im Prozess um Mord an irakischem Autohändler

Die späte Reue zählte nicht. Dafür war diese Hinrichtung mit drei Schüssen zu kalt geplant. Die beiden Angeklagten, die im Wald bei Dobel einen kurdisch-irakischen Autohändler erschossen hatten, sind jetzt vom Landgericht Tübingen verurteilt worden.

Tübingen. Der ältere Angeklagte, ein früherer syrischer Geheimdienstmann, der die drei Schüsse auf seinen vormaligen Geschäftspartner abgefeuert hatte, bekam für den gemeinschaftlichen Mord Lebenslänglich. Sein 23-jähriger mazedonischer Ziehsohn kam mit einer Haftstrafe von 13 Jahren davon, weil dem Duo der gemeinsam geplante Mord ohne seine schnellen Geständnisse womöglich gar nicht gerichtsfest nachzuweisen gewesen wäre: eine Art Kronzeugen-Bonus.

Funkloch erschwert und verzögert Notruf

Er hätte möglicherweise sogar ganz unaufgeklärt und ungesühnt bleiben können nach so präziser Planung und Spurenbeseitigung. Dabei hatte die 38-köpfige Sonderkommission "Tanne" der Karlsruher Kripo extrem akribisch und letztlich erfolgreich ermittelt, bevor sie die beiden dringend Verdächtigen genau einen Monat nach dem Mord an der Landstraße 340 im Wald zwischen Bad Herrenalb und Dobel dann schließlich festnahm und nach den Hinweisen des jüngeren Mordverdächtigen viele Beweise sichern konnte – wie die zwei Tage nach dem Mord auseinandergeschraubte und im Rhein versenkte Tatwaffe.

Die Leiche des 42-jährigen Irakers aus Baden-Baden war am späten Abend des 17. September 2018 von einem Autofahrer am Straßenrand gefunden worden. Zunächst ging man von einem tragischen Verkehrsunfall mitten im Wald aus. Dann entdeckte der eingetroffene Notarzt – ein Funkloch hatte den Notruf erschwert und verzögert – die drei Schussverletzungen. Bis auf einen Tankbeleg gab es allerdings keinerlei Hinweise auf die Identität des Toten oder gar auf die Tatumstände.

Seinen Wagen, einen Audi A 6 mit seltenem Rechtslenker, fand die Sonderkommission "Tanne" dann doch recht schnell verlassen in Maximiliansau am pfälzischen Rheinufer bei Wörth, gegenüber Karlsruhe. Nach Erkundungen im Umfeld des Ermordeten hatten die Fahnder bald die Patchwork-Familie aus Karlsruhe im Visier: eine türkisch-kurdische frühere Rechtsanwaltsgehilfin, ihren 23-jährigen Ziehsohn, der aus Mazedonien stammt, sowie ihren im Jahr 2000 aus Syrien nach Deutschland gekommenen Lebensgefährten.

Mit ihm hatte der Iraker Autos gehandelt und ihn vor allem dessen vorgeblich rechtskundige Freundin (oder nach islamischem Scharia-Recht sogar Frau) um Hilfe bei einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung für Schwester und Neffen gebeten, die aus dem Irak nach Spanien geflohen waren – und dafür mindestens 23 000 Euro vorgestreckt. Mit mächtigen Freunden wie einem "Heinz Müller" soll die angebliche Anwältin geprahlt haben. Eine wirkliche Gegenleistung kam nie.

Wegen solcher betrügerischen Pseudo-Deals mit einem gesamten Schaden von rund 170 000 Euro saß die Ziehmutter und Drittfrau – inzwischen rechtskräftig zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt – bereits in Untersuchungshaft und wartete auf ihren Prozess. Den irakischen Belastungszeugen, der auszupacken drohte, sein Geld zurückforderte oder gar die erwachsene Tochter des Syrers als Pfand, beschlossen Vater und Ziehsohn bei einem Balkongespräch umzubringen.

Gericht folgt Totschlags-Szenario nicht

Eine Waffe, eine alte "Parabellum", wurde in Frankreich besorgt, dazu vom Jüngeren ein Elektroschocker mit fünf Millionen Volt. Man wollte dem Iraker ein Verhandlungs-Treffen mit der Schuldnerin in einer Schwarzwaldklinik vorgaukeln, traf sich bei Mann Mobilia in Karlsruhe und steuerte in dessen Audi-Rechtslenker Richtung Dobel. Ob die Mordtat – womöglich wegen eskalierenden Streits und einer voreiligen Taser-Attacke des Jüngeren – doch etwas anders ablief als geplant, sah das Gericht laut der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Ulrich Polachowski als nicht erheblich an.

Die beiden Anwälte des dreifachen Todesschützen hatten ein Totschlags-Szenario gegen den schwergewichtigen, zitternd ausgestiegenen und sich wehrenden Fahrer nicht ausschließen wollen. Heimtücke und Verdeckung einer Straftat als notwendige Mordmerkmale hätten womöglich fragwürdig sein können. Das ist Verteidigerpflicht, der die Große Strafkammer allerdings nicht folgte. Auch die gewaltreiche mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegende Lebensgeschichte des syrischen Geheimdienstlers mit Posttrauma oder späteren Depressionen wollten die fünf Richter nach einem psychiatrischen Gutachten nicht schuldmindernd anrechnen.

Der Anwalt des jüngeren Mazedoniers hingegen wollte seinem Mandanten zugute gehalten wissen, dass er nicht selbst geschossen hatte, dazu seine Unreife und eine erbarmungswürdige Flüchtlingsgeschichte, nach der er in der Karlsruher Patchwork-Familie erstmals so etwas wie eine Heimat gefunden habe.

Letztlich aber hatte der Verteidiger bei den Richtern Erfolg mit dem Hinweis, dass die schnelle Kooperation des 23-Jährigen die weitgehende Aufklärung des brutalen Mordes überhaupt erst möglich gemacht habe. Das hatte auch schon Oberstaatsanwältin Susanne Teschner als denkbaren Grund für eine ausnahmsweise geringere Strafe als Lebenslänglich in ihr Plädoyer eingebracht. Sie lobte – wie später der Vorsitzende auch – besonders die "herausragende Arbeit" der Ermittler.

Ihrem Antrag auf Lebenslänglich im einen, auf "zehn bis 14 Jahre" im anderen Fall, folgte die Kammer. Der jüngere Angeklagte nahm sein Urteil auf 13 Jahre Haft sofort an.