Martin Knirsch, Sprecher der Bürgerinitiative und zugleich gesetzliche Vertrauensperson des Bürgerbegehrens "Sag ja zum Landkreis Karlsruhe", beim Auszählen. Foto: Kugel

Mögliche Befangenheit eines Wahlhelfers eingehend überprüft: Kein Grund zur Beanstandung. Mit Kommentar

Bad Herrenalb - Das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigen die Gültigkeit des Herrenalber Bürgerentscheids zum Kreiswechsel vom 23. Oktober. Das wurde am Montag in einer Pressemitteilung mitgeteilt.

Eine eingehender Prüfung sei vorausgegangen. Wie berichtet, waren Diskussionen aufgekommen, ob alles rechtens sei, weil am Tag des Entscheids Martin Knirsch, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) und zugleich gesetzliche Vertrauensperson des Bürgerbegehrens "Sag ja zum Landkreis Karlsruhe", sowohl im Wahllokal als auch bei der anschließenden Stimmenauszählung als Wahlhelfer tätig war. Dieser Umstand hatte im Nachhinein den Bad Herrenalber Stadtrat Markus Merkle dazu veranlasst, sich mit der Bitte um Prüfung der Gültigkeit des Bürgerentscheids an das Landratsamt Calw als zuständige Rechtsaufsicht zu wenden.

Persönliche Sichtweise

Bei der Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung am 9. November meldete er sich zu Wort. Er gab seine persönliche Sichtweise zur "aktuellen Lage nach dem Bürgerentscheid" wieder. Unter anderem sagte der Stadtrat aus Neusatz, dass der Ablauf bei ihm starke Verwunderung ausgelöst habe. "Wurden doch auch führende Köpfe der Bürgerinitiative eingesetzt, die Wahlzettel zu verteilen und die Stimmen auszuwerten." Eine Befangenheit dieser Personen liege seines Erachtens auf der Hand, "eine Ungerechtigkeit, die mir keine Ruhe ließ". Er habe keinen Zweifel an der Integrität der betreffenden Personen, jedoch hätten sie indirekt Einfluss auf die Wahl nehmen können.

Hauptamtsleiter Johannes Kopp erklärte seinerzeit, von der BI seien Knirsch und Gerhard Wetzel als Wahlhelfer im Einsatz gewesen. Die Stadtverwaltung habe bewusst Transparenz gewährleisten wollen. Mit Blick auf Befangenheit sei Wetzel als Mitglied der BI außen vor, bei Knirsch als Vertrauensperson stehe ein Fragezeichen.

Geltendes Recht

Nun teilen Landratsamt und Regierungspräsidium mit: "Auch wenn die zugrundliegende Rechtsfrage bislang nicht gerichtlich entschieden wurde, halten das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe es bereits für zweifelhaft, dass die Mitwirkung des Vertreters der BI im Wahlvorstand gegen geltendes Recht verstoßen hat." Laut Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg seien für die Durchführung eines Bürgerentscheids die Bestimmungen zur Wahl des Bürgermeisters anzuwenden. Zwar gelte für Kommunalwahlen, dass Vertrauensleute für Wahlvorschläge nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden dürften. Gerade für Bürgermeisterwahlen und somit auch für Bürgerentscheide gebe es hingegen keine solche Regelung.

Auszählung im Team

Unabhängig hiervon gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vertrauensperson die Wahl durch ihre Tätigkeit im Wahllokal beeinflusst habe.

"Da die Auszählung der Stimmen in einem Team, öffentlich und unter tatsächlicher Anwesenheit vieler Bürgerinnen und Bürger erfolgte", könne auch diesbezüglich eine Manipulation durch die Mitwirkung des BI-Sprechers ausgeschlossen werden.

Im Ergebnis sehen das Landratsamt Calw und das Regierungspräsidium Karlsruhe daher keinen Grund, den Bürgerentscheid in Bad Herrenalb vom 23. Oktober zu beanstanden.

Bürgermeister Norbert Mai sagte gestern auf Anfrage unserer Zeitung: Ausgehend davon, dass jeder Wahlhelfer als befangen gelte könnte, sei das Ergebnis zu begrüßen. "Und jetzt bin ich gespannt, welche Entscheidung das Land trifft", so das Stadtoberhaupt. Er hoffe nach wie vor auf eine baldige Nachricht aus Stuttgart.

Kommentar: Endlich!

Von Markus Kugel

Das hat ganz schön lange gedauert. Bis Montag musste man auf die Entscheidung des Landratsamts und des Regierungspräsidiums warten. Jetzt steht endlich fest: Die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Kreiswechsel der Stadt Bad Herrenalb vom 23. Oktober wird bestätigt. Man hält es für zweifelhaft, dass das Mitwirken von Martin Knirsch, Sprecher der Bürgerinitiative "Sag ja zum Landkreis Karlsruhe" und gesetzliche Vertrauensperson, im Wahlvorstand gegen geltendes Recht verstoßen habe. So weit, so gut. Allerdings lautet wohl auch noch bis Anfang 2017 die Devise: abwarten und Tee trinken. Könnte doch nach dem äußerst knappen Ja beim Bürgerentscheid die Stadt aus dem Landkreis Calw aus- und in den Kreis Karlsruhe eingegliedert werden. Ob in Stuttgart eine Gesetzesinitiative zustande kommt? Eine Lektion in Sachen Geduld hat die Stadt ja schon erhalten.