Im Bad Herrenalber Rathaus weiß man: Ein gut gestaltetes Stadtbild ist die beste Werbung. Foto: Becker Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gestaltungsrichtlinien für das Gebiet "Innenstadt" stehen auf der Tagesordnung

Im Juli 2016 beschäftigte sich der Gemeinderat mit den "Gestaltungsrichtlinien Bad Herrenalb". Jetzt steht das Thema erneut auf der Tagesordnung. Und zwar am Mittwoch. Das Gremium soll den Vorgaben für das Gebiet "Innenstadt" zustimmen.

Bad Herrenalb. In der Sitzungsvorlage wird das Ziel so formuliert: Ein gut gestaltetes Stadtbild sei die beste Werbung: "Sicherung der Ortsidentität durch behutsame Weiterentwicklung des Stadtbildes. Ortsbildgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude. Verbesserung und Sicherung der Attraktivität der Innenstadt durch das gemeinsame Auftreten der Gewerbetreibenden."

2016 legte Claudia Krüger von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung ihre Vorstellungen dar. Das Gremium hatte daraufhin beschlossen, dass weitergemacht wird. Zuerst solle es um das Möblierungskonzept, dann um Werbeanlagen und zu guter Letzt um Gestaltungsrichtlinien für Gebäude und Fassaden gehen.

Klare Linie

Froh zeigten sich etliche Mitglieder des Gremiums darüber, dass über die Stadtbildgestaltung endlich gesprochen werde.

Wie Architektin Krüger seinerzeit ausführte, seien Gestaltungssatzungen ein Mittel der Ortsgestaltungspolitik. Sie sprach von einem möglichen Durchsetzungsinstrument. Ziel sei in der Regel folgende Doppelaufgabe: Erhaltung und Gestaltung.

Die Satzungen befassten sich mit der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen sowie Werbeanlagen und Warenautomaten. Nicht nur von ihrer Qualität, sondern auch von ihrer Anwendung hänge die Auswirkung aufs Ortsbild ab.

Michael Theis (GL) meinte, eine klare Linie schärfe die Augen. Hansjörg Rappold (CDU) legte Wert darauf, dass "ich auf meinem Grund und Boden machen kann, was ich will". Das Thema Parken sei viel wichtiger.

Die Stadtverwaltung informiert nun: Die Maßnahmen zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt (Neugestaltung der Kurpromenade, des Rathausplatzes und Kurparks) seien abgeschlossen. Ergänzt mit ortsbildgerecht sanierten, im Rahmen des Landessanierungsprogramms geförderten Gebäuden und einem mit allen Beteiligten gut abgestimmten Konzept zur Möblierung der Freiflächen habe die Innenstadt enorm "an Aufenthalts- und Gestaltqualität gewonnen".

"Zur Sicherung des bisher Erreichten und zur Weiterentwicklung des Stadtbildes hat sich der Gemeinderat bereits in mehreren Sitzungen mit dem Thema Gestaltungsrichtlinien befasst", heißt es weiter. Bei Informationsveranstaltungen am 19. und 20. April seien die Gewerbetreibenden ausführlich über Ziele und Inhalte der Gestaltungsrichtlinien und Satzung für die Gestaltung von Werbeanlagen unterrichtet worden. "Die Rückmeldung aller Beteiligten war insgesamt sehr positiv", so die Verwaltung.

In der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend sollen die Vorgaben ausführlich dargestellt werden.

 Die Gestaltungsrichtlinien für Gebäude und Fassaden sind unterteilt in folgende Abschnitte: "Allgemeine Grundsätze"; " Dachform und Dachdeckung"; "Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Dachfenster"; "Dachgestaltung, Ortgang, Traufe", "Ausstattung im Bereich der Dächer"; "Baukörpergliederung"; "Fassadengestaltung – Öffnungsformate"; "Fenster, Türen"; "Kragplatten und Vordächer"; "Wandflächen, Fachwerk"; "Materialien, Farbgebung".

 Die Gestaltungsrichtlinien für die Möblierung öffentlich genutzter Flächen beinhaltet diese Punkte: "Räumlicher Geltungsbereich"; "Außenbewirtschaftung" (Flächen der Außenbewirtschaftung, Sondernutzungserlaubnis, Tische und Stühle, Sonnenschirme und Markisen, Begrünung, Stellschilder, Beleuchtung); "Warenauslagen"; "Spielgeräte".

Kein blinkendes Licht

Unter "Allgemeine Grundsätze" ist unter anderem aufgeführt: "Insbesondere sind ortsübliche, der handwerklichen Tradition der Stadt entsprechende Techniken und Materialien zu verwenden. Werkstoffe, wie zum Beispiel Naturstein, Ziegel (für Dacheindeckung beziehungsweise Mauerwerk), Putz, Holz und natürlich patinierende Materialien haben sich über Generationen bewährt und haben das Bild der Stadt geprägt."

Bei "Außenbewirtschaftung" steht im Unterpunkt "Beleuchtung": "Bewegtes, blinkendes und farbiges Licht soll grundsätzlich nicht verwendet werden. Die Beleuchtung soll, wenn überhaupt, mit einfarbigem weißem Licht erfolgen. Wünschenswert ist eine dezente Beleuchtung mit Kerzen und Windlichtern, denkbar sind auch einfarbige Lichterketten, Lampions oder Fackeln."