Auf der Wiese südwestlich des Wennerhofareals ist der neue Kindergarten an der Salinenstraße geplant. Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan: Zwei Einwendungen von Bürgerseite / Anwalt befasst sich mit Thema

Bad Dürrheim (rtr). Zum Bebauungsplan des neuen Kindergartens an der Salinenstraße haben zwei Landwirte Einwendungen vorgetragen. Darüber informierte Hauptamtsleiter Markus Stein in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Der Aussiedlerhof des einen Landwirts befinde sich rund 570 Meter vom Bauvorhaben entfernt, der andere, in Oberbaldingen ansässige Betrieb sogar sieben Kilometer weit weg. Beide Landwirte befürchteten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung weitere Einschränkungen. Stein erklärte, die Stadtverwaltung sehe hier keine Nachteile für die Landwirte. Im Fall des Aussiedlerhofs in 570 Metern Entfernung könne der Kindergarten keine höheren Schutzansprüche vor Geruchsimmissionen geltend machen als die benachbarte Wohnbebauung. Der Stadt lägen auch keine Anhaltspunkte für eine Überschreitung der maßgeblichen Immissionswerte an dem geplanten Kindergarten vor. Die Kita werde daher keine Unterlassungsansprüche oder ähnliches gegenüber dem Betrieb begründen, heißt es außerdem im Schreiben des Rechtsanwalts der Stadt, Torsten Heilshorn.

Beim Schweinezüchter in Oberbaldingen, der sich in dem Verfahren ebenfalls zu Wort gemeldet hatte, handelt es sich um Urban Messner. Heilshorn entgegnet, dass Messners geplante und vorhandene landwirtschaftliche Betriebe in "keinem unmittelbaren Zusammenhang" mit dem Bebauungsplan "Kindergarten Salinenstraße" stünden. Insbesondere seien keine durch die Betriebe auf der Ostbaar verursachten Immissionen im Gebiet des Bebauungsplans zu erwarten.

Der Gemeinderat verabschiedete letztlich den Bebauungsplan und vergab die weiteren Planungsarbeiten.