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Waldhornstraße: Nachzahlungen liegen bei plus-minus 20 000 Euro für Hausbesitzer

Seit langem schwelt der Streit in der Waldhornstraße um die Erschließungskosten. Die Rechtsauffassung der Stadt ist jetzt klar. Von den Anwohner-Anwälten wird sie jedoch geprüft, sobald die Bescheide verschickt sind.

Bad Dürrheim-Sunthausen. Am Mittwochabend wurden die Anwohner der Waldhornstraße in Stunthausen über die Rechtsauffassung der Stadt informiert, die lange geprüft wurde. Wie berichtet wird ein Teil der Straße – bis zum Haus mit der Nummer 10 – als historisch eingestuft und ist somit Erschließungskostenfrei, der Rest muss bezahlen. Für die einzelnen Eigentümer bedeutet dies eine Belastung von 20 Euro pro Quadratmeter, so kommen Beträge zusammen, die von rund 15 000 Euro bis über 20 000 Euro betragen. Nach Zustellung des Bescheids innerhalb von 30 Tagen zahlbar.

Anliegersprecher Norbert Müller geht davon aus, dass die Bescheide zu Beginn des zweiten Halbjahres 2017 verschickt werden. Er selbst wäre mit rund 15 000 Euro betroffen und er habe nicht das größte Grundstück in der Straße. Die endgültigen Summen seien im Moment jedoch noch nicht bekannt, da der Stadt noch die Schlussrechnung fehle. Ein Teil der Anwohner habe beim Bau in den 1960er Jahren zehn Mark gezahlt, auch diese müssen nachzahlen.

"In der Summe ein starker Tobak", äußert er sich über die Informationen der Verwaltung, es sei ihm aber bewusst, dass nicht die Stadt die Gesetze erlassen. Aber so erzählt er: Beispielsweise wurden die letzten vier Häuser in der Straße auf Grundstücken gebaut, die der Stadt abgekauft wurden. Damals wurde den Käufern zugesagt, dass die Erschließungskosten abgegolten seien, jedoch auch diese sind von der Zahlungspflicht betroffen. Dies sei aber laut Auskunft der Stadtverwaltung nicht rechtskräftig, da es keinen formellen Beschluss des Gemeinderats bezüglich der Erschließungskosten gäbe. Sind die Betragsbescheide zugestellt, gehen diese zum Anwalt, man wolle zusammen klagen, so Müller. Grundsätzlich will man die Rechtsauffassung der Stadt prüfen, zu der sie nach Gesetzeslage kam. Ob die ganze Angelegenheit vor Gericht geht, das vermag Norbert Müller nicht einzuschätzen. Er könnte sich aber vorstellen, dass man mit der Stadt einen Kompromiss findet.

Jedoch hat er einen großen Kritikpunkt an die Stadt: Über die Gestaltung der Straße wurde zu keinem Zeitpunkt mit den Anwohnern gesprochen. Hier gab er den Verantwortlichen bei einem Termin mit auf den Weg, dies künftig doch zu tun.