Stille Musel: Wasserwirtschaftsamt nimmt Stellung zu seiner Entscheidung / Bereits im Oktober auf Notwendigkeit hingewiesen

Bad Dürrheim. Das Landratsamt gab am Dienstag eine Stellungnahme zur Öffnung der Verdolung der Stillen Musel ab. Unterm Strich ist es nun so, dass die Stadt am Zug ist. Der Grund: Da es ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist, muss nun die Stadt Varianten aufzeigen, wie es möglich wäre, den Bachlauf zu öffnen.

In der Mitteilung heißt es: "Die bisher dem Landratsamt vorgelegte Planung sieht eine wiederum fast vollständige Überbauung der Stillen Musel vor. In diesem Zusammenhang hat die zuständige Fachbehörde des Landratsamtes, das Amt für Wasser- und Bodenschutz, bereits Ende Oktober 2017 die Stadt Bad Dürrheim als Gewässereigentümerin darauf hingewiesen, dass eine Wiederbebauung der Stillen Musel einer wasserrechtlichen Gestattung bedarf. Weiter wurde ausgeführt, dass eine Wiederüberbauung und damit Erhaltung der Verdolung den wasserrechtlichen Grundsätzen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes Baden-Württemberg widerspricht. Danach sind nicht naturnahe Gewässer so weit wie möglich in einen naturnahen Zustand zurückzuführen, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Außerdem sind bei der Planung von Maßnahmen unter anderem die Belange der Gewässerökologie zu berücksichtigen und eine nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern soll entsprechend gefördert werden.

Im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens sind diese Grundsätze zwingend von Seiten des Landratsamtes zu prüfen. Deshalb wurde bereits Ende Oktober vergangenen Jahres und dann nochmals Anfang Dezember im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass auch eine Offenlegung der Stillen Musel im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen ist. Hier sind die technischen Möglichkeiten einer Offenlegung und im Rahmen einer Kostenschätzung die dabei entstehenden Kosten zu untersuchen und als Varianten darzustellen [...] Durch die Offenlegung der Stillen Musel könnte so möglicherweise die Hochwassergefahr für das neue Gebäude und oberhalb liegende Anwohner verringert werden."

Liegen die Varianten vor, kann die zuständige Genehmigungsbehörde, das Amt für Wasser- und Bodenschutz prüfen, ob aufgrund von technischen oder wirtschaftlichen Gründen von den wasserrechtlichen Grundsätzen abgewichen werden kann – sprich ob die Musel wieder verdolt werden kann oder ob sich "zumindest eine Teilöffnung und Integrierung der Stillen Musel sich mit verhältnismäßigen Mitteln darstellen lässt."

Diese Variantenstudie wurde laut Landratsamt bisher nicht vorgelegt, obgleich nach einer ersten fachlichen Einschätzung des Amtes für Wasser- und Bodenschutz durchaus die Chance besteht, eine Öffnung und Integrierung der Stillen Musel in das Bauvorhaben mit verhältnismäßigen Mitteln darzustellen und zugleich auch ein Mehrwert im Sinne "Gewässer in der Stadt", als Lebens- und Aufenthaltsraum, generiert werden könnte. Solche Gewässerentwicklungsmaßnahmen können von Seiten des Landes Baden-Württemberg – wie berichtet – mit 85 Prozent bezuschusst werden.

"Dieses Vorgehen ist der übliche Prozess im Rahmen einer Planung und vor allem im Beteiligungsverfahren zur der Aufstellung eines Bebauungsplanes." Am Schluss dieses Prozesses stehe der mit den öffentlichen Belangen und entsprechenden gesetzlichen Vorgaben abgestimmte Plan, der genehmigt und realisiert werden kann