Soziales: Etliche Vergünstigungen schon ab einem Kind

Bad Dürrheim. Mit dem städtischen Familienpass kommen sozial schwächere Familien in den Genuss verschiedener Vergünstigungen. Anspruchsberechtigt waren bisher Familien ab mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern und Alleinerziehende ab einem kindergeldberechtigten Kind.

Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass nunmehr auch Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind rückwirkend zum 1. Januar 2018 in den Genuss des Familienpasses kommen. Deshalb werden für diesen Personenkreis bei Antragstellung die Vergünstigungen noch rückwirkend ab Januar 2018 gewährt.

50 Prozent ermäßigt

Mit 50 Prozent ermäßigt sind beispielsweise die Gebühren für Kindertageseinrichtungen, Monatsbeitrag Jugendmusikschule und Musikschule Spycher, Veranstaltungen der Stadtjugendpflege, die ergänzende Betreuung von Grundschülern im Kindergarten und die Kosten für Mittagessen in Bad Dürrheimer Betreuungseinrichtungen sowie die Schülermonatsbusfahrkarte. Für das Minara erhält man ein bestimmtes Kartenkontingent.

Der Familienpass ist jedoch an Einkommensgrenzen gebunden. Für die Bewilligung wird grundsätzlich das Einkommen der letzten zwölf Monate berücksichtigt. Deshalb wird in den meisten Fällen (ausgenommen Rentenbezieher und ALG I- und ALG II-Empfänger) die Lohnabrechnung des Monats Dezember benötigt.

Die Anträge zur Ausstellung des Familienpasses können im Bürgerservice-Büro, Sachgebiet Soziales, Luisenstraße 4, zu den üblichen Sprechzeiten gestellt werden. Nähere Auskünfte gibt es telefonisch unter 07726/66 62 20 oder 66 62 16.