Technischer Ausschuss: Zwei privat ausgewiesene Stellplätze auf städtischem Boden

Bad Dürrheim (kal). Mit insgesamt sechs Baugesuchen und Bauvoranfragen hatte sich der technische Ausschuss bei seiner Sitzung zu befassen, es wurde unterschiedlich abgestimmt.

Genehmigt wurde die Errichtung eines Gartenschuppens in der Breitestraße in Sunthausen, der Neubau eins Buswarte-Häuschens in der unteren Stammstraße in Öfingen, sowie der Neubau eines Lagerraumes, der in unmittelbarer Nähe des sich im Bau befindenden Kindergarten in der Salinenstraße errichtet werden soll.

Zugestimmt wurde der Änderung der bestehenden Werbeanlagen an einem Elektronik-Markt im Gewerbegebiet. Negativ beschieden wurde die Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Gebäudes von derzeit zwei auf drei Geschosse in der Bad Dürrheimer Wilhelmstraße. Begründet wurde dies mit der Umgebungsbebauung die vorwiegend aus ein- und zweigeschoßigen Häusern besteht. Die Behandlung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Haugenrainstraße in Öfingen erledigte sich von selbst, da diese vom Antragsteller zurückgezogen wurde. Diese Bauvoranfrage wurde vor einer Woche vom Öfinger Ortschaftrat zurückgewiesen, da man sich ohne genaue Kenntnis des vor 15 Jahren erstellten Bebauungsplans nicht in der Lage sah, eine Entscheidung zu treffen. Anlieger des Haugenrain brachten bei der Sitzung ihren Unmut über das Bauvorhaben zum Ausdruck, dass ihrer Meinung nach nicht dem rechtsgültigen Bebauungsplan entspricht.

Stadtbaumeister Holger Kurz berichtete zur Parkierungssituation in der Viktoriastraße, dass zwei ausgewiesene Stellplätze zum Wohnpark gehören, die sich auf städtischen Grund befinden. Michael Neuenhagen vertrat die Ansicht, dass hier eine Umwandlung angebracht sei, da sich die Plätze der Stadt gehören, und deshalb für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollten, da der Parkraum in dieser Straße ohnehin knapp sei.

Karlheinz Mundinger äußerte Kritik an den von Antragstellern für Bauvorhaben eingereichten Unterlagen, die gar nicht selten mit Zeichnungen von Kindern vergleichbar sind. Seiner Aussage pflichtete der Stadtbaumeister bei, da unzureichende Lagepläne eingereicht werden, mit denen die Bearbeitung erschwert wird. Endgültige Genehmigungen erteilt die Baurechtsbehörde des Landratsamts-.