Ein 25-Jähriger hat Drogen an seinen Schwager verkauft. (Symbolfoto) Foto: Archiv

Familiegenschäft Cannabis-Verkauf: Mann übernimmt Drogenhandel von Ehefrau und versorgt Verwandtschaft.

Bad Dürrheim - Noch mal Glück gehabt: Zwei Jahre Bewährungsstrafe und 2000 Euro Geldbuße lautet das Urteil gegen einen Drogendealer, der reichlich Cannabis und Amphetamine an seinen Schwager verkauft hat.

Laut Aussage des ermittelnden Polizeibeamten soll der 25-jährige Dealer den verbotenen Grünzeughandel von seiner Ehefrau übernommen haben, weil diese ihre Drogenkarriere beendet habe. Zuvor soll die Frau in der Bad Dürrheimer Kifferszene den Rückhalt gebildet haben, "wenn sonst überall das Gras ausgegangen war".

Verhandelt wurde gestern vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen der Drogenhandel ihres Mannes. Der Tuninger hatte laut Polizeibeamtem zwischen 1,2 und drei Kilogramm Marihuana sowie zwischen 40 und 150 Gramm Amphetamine an seinen Schwager vertickt. Der Handel war aufgeflogen, als der Schwager in Zusammenhang mit einem Diebstahlsdelikt von der Polizei befragt wurde und sich dabei auch zu seinem Drogenkonsum äußerte.

Vor Gericht erschienen gestern sechs Zeugen, die aber – bis auf den Polizisten – allesamt wieder nach Hause fahren durften. Grund: Richter, Staatsanwalt und Verteidiger verständigten sich schon zu Beginn der Verhandlung darauf, die Sache mit einer Verfahrensabsprache zu regeln. Der Angeklagte war bereit, ein Geständnis abzuliefern, im Gegenzug signalisierte der Staatsanwalt, dass er auf eine Bewährungsstrafe plädieren würde.

Dem Dealer kam zu Gute, dass er ein zweijähriges Kind sowie eine Festanstellung hat. Außerdem handele es sich um einen minderschweren Fall, weil weiche Drogen verkauft wurden, die zudem von schlechter Qualität waren.

Problematisch für den 25-Jährigen: Wegen Körperverletzung war er vorbestraft und hatte damit mit dem Haschisch-Handel gegen seine Auflagen verstoßen.

Trotzdem folgte der Richter dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Inklusive vorheriger Strafe ist der Tuniger jetzt drei Jahre auf Bewährung und muss 2000 Euro an ein Hospiz zahlen. Bei wiederholtem Bewährungsbruch droht dem Mann allerdings die Haft.