Wer die Fahrbahn verschmutzt muss sie auch wieder sauber machen. (Archivfoto) Foto: Meene

In Dietingen gab es zuletzt öfter Ärger wegen stark verschmutzter Wege. Landwirte kämen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, sagt die Verwaltung und wird nun aktiv.

Oft lässt es sich nicht vermeiden, dass bei Arbeiten auf Äckern, Wiesen und Wäldern die angrenzenden Straßen verschmutzt werden, doch nicht immer kommen die verantwortlichen Führer landwirtschaftlicher Maschinen anschließend ihrer besonderen Sorgfaltspflicht nach, wie die Gemeindeverwaltung Dietingen mitteilt.

Diese Sorgfaltspflicht bestehe, weil durch Verschmutzungen die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer wie etwa Radfahrern gefährdet sein könnte. Auch für Spaziergänger, teils mit Kinderwagen oder Rollator, führe die Verschmutzung der Straße zu Behinderungen.

So komme es zurzeit öfters vor, dass Fahrbahnverschmutzungen nicht einmal wenigstens abgesichert oder kenntlich gemacht würden, so die Verwaltung. Obwohl dies die Straßenverkehrsordnung fordere.

Verursacherprinzip gilt

Darüber hinaus seien die Verursacher verpflichtet, die Verunreinigungen ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. „Andernfalls muss der zur Reinigung verpflichtete Landwirt mit einer behördlichen Beseitigung der Verschmutzung gegen entsprechendes Entgelt rechnen“, heißt es aus dem Rathaus. Betroffene Landwirte aber auch Privatpersonen sollten sich im Klaren sein, dass sie nach dem Verursacherprinzip unter Umständen auch zivilrechtlich für Schäden haftbar gemacht werden können, die als unmittelbare oder auch nur mittelbare Folge durch von ihnen verursachte Straßenverschmutzung entstanden sind.

Leider sei es hier immer wieder zu Beschwerden gekommen, so die Gemeindeverwaltung.