Die Lupfenstraße 59 in Schwenningen soll in den Besitz des Landkreises übergehen – doch wie lange will man mit diesem Objekt als Flüchtlingsunterkunft planen? Foto: Mareike Kratt

Überflüssig werden Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge im Schwarzwald-Baar-Kreis nach Einschätzung der Kreisverwaltung noch lange nicht. Der Landkreis will deshalb eine entsprechende Immobilien kaufen – auch wenn die Gesetzeslage noch unklar ist

Das Haus in der Schwenninger Lupfenstraße 59, in dem derzeit Geflüchtete untergebracht sind, ist eines davon. Im Juli beschloss der Kreistag, das Gebäude samt dem Parkplatz zu kaufen. „Dadurch bietet sich für den Landkreis die Möglichkeit, Eigentum zur Unterbringung geflüchteter Menschen aufzubauen“, erläutert die Kreisverwaltung.