Nancy Faeser, Robin Mesarosch. Foto: Büro Mesarosch

Der SPD- Wahlkreisabgeordnete Robin Mesarosch hat den gemeinsamen Appell der Bürgermeister an Bundesinnenministerin Nancy Faeser überreicht.

Vergangene Woche hatten der Kreisverband des Gemeindetags im Zollernalbkreis einen deutlichen Appell an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gerichtet: Bei der Unterbringung von Kriegsvertriebenen und Flüchtlingen sei die Grenzen des Machbaren für die Kommunen erreicht.

In dem dreiseitigen Brief haben die beiden Oberbürgermeister sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Zollernalbkreis auf handfeste Maßnahmen zur Bewältigung der Situation gedrängt. Diesen gemeinsamen Appell hat Robin Mesarosch nun wie versprochen an die Innenministerin überreicht.

Kreisverband bewertet Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz

Der Kreisverband des Gemeindetags Baden-Württemberg im Zollernalbkreis nimmt auch Stellung zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz: Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz markiere einen Schritt in die richtige Richtung. „Jedoch bleibt aus kommunaler Sicht fraglich, ob damit die dringend erforderliche Begrenzung der irregulären Migration effektiv erreicht werden kann.“

Für die Städte und Gemeinden gehe es darum, dass nur noch diejenigen auf die Kommunen verteilt würden, die ein Bleiberecht haben. Dass dies mit drei oder sechs Monaten Verfahrensdauer bis zur Erstentscheidung des BAMF erreicht wird, sei nicht anzunehmen.

Rathaus-Chefs hätten sich mehr gewünscht

Die reduzierte Unterstützung für Asylbewerber ab dem 19. Monat sei im Grundsatz zu befürworten. „Jedoch wäre eine Rücknahme des Rechtskreiswechsels für Kriegsvertriebene aus der Ukraine durch eine Stichtagsregelung wünschenswert gewesen.“

Die angekündigte Einführung einer Bezahlkarte könne einen sinnvollen Schritt darstellen, sollte aber unkompliziert und bürokratiearm umgesetzt werden. Nicht zuletzt dürften die Rathäuser nicht wesentlich damit belastet werden.

Kostenerstattung für Asylbewerber 30 Prozent zu niedrig

Die Pro-Kopf-Erstattung für Asylbewerber liege fast 30 Prozent unter dem von den Ländern als angemessen erachteten Betrag. Dies könne dazu führen, dass die Kosten vieler Kommunen nicht gedeckt werden.

Daher müsse die finanzielle Vereinbarung eng mit einer effektiven Strategie zur Begrenzung der Migration verknüpft werden. Der aktuelle Beschluss rege solche Schritte bestenfalls an.