Vor dem Landgericht Tübingen ging der Prozess in die nächste Runde. Foto: Biermayer

Vor dem Landgericht Tübingen wird der Prozess gegen einen 67-Jährigen, der einst im Kreis Calw gewohnt hat, weiter. Dieses Mal steht ein Fund aus der Wohnung des Mannes im Mittelpunkt.

Am dritten Verhandlungstag um die Kindesmissbrauchstaten und entsprechende Aufnahmen eines 57-jährigen Mannes, der früher im Kreis Calw wohnte, wurden die Ergebnisse der Wohnungsdurchsuchung vorgestellt. Dabei ging es hauptsächlich um eine Sexpuppe im Kindesalter.

Zwischen 2006 und 2013 soll der Angeklagte im Kreis Calw seine eigene Tochter und deren Freundinnen im Grundschulalter und jünger mehrfach sexuell missbraucht haben. Von den Taten fertigte er laut Staatsanwaltschaft Aufnahmen an. Zudem soll er über das Internet Darstellung von sexuellem Missbrauch heruntergeladen und verbreitet haben. Der angeklagte 57-Jährige räumte die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag ein, äußerte sich aber nicht weiter. Er sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

Räume „hygienisch stark vernachlässigt“

Im Verlauf der Prozesses wurde bekannt, dass ihm bayerische Ermittler durch seine Darknet-Aktivitäten auf die Schliche kamen. Eine Auswertung seiner Datenträger führte dann zu dem Tatort und den Opfern im Nordschwarzwald. Der dortigen Ermittler berichteten vor Gericht vom verstörenden Inhalten der Aufnahmen im Besitz des Angeklagten.

Wohnung „hygienisch stark vernachlässigt“

Dieser war zuletzt in Bayern wohnhaft gewesen. Seine dortige Wohnung wurde schließlich durchsucht. Nun las Richterin Manuela Haußmann aus diesem Bericht vor. Die Wohnung sei „hygienisch stark vernachlässigt“ gewesen. Zudem sei dort eine „Sexpuppe auf dem Bett mit Spermaanhaftungen“ gefunden worden. Dabei habe es sich um die Nachbildung eines Mädchens im Grundschulalter gehandelt.

Dazu fanden die Ermittler laut Haußmann Kinderkleidung und -unterwäsche in den Größen „98 bis 104“ im Schlafzimmerschrank. Dazu seien – wie im Prozess bereits thematisiert – viele Datenträger und Endgeräte in der Wohnung konfisziert worden. Der Angeklagte sei bei der Durchsuchung dabei gewesen.

Haußmann berichtete zudem, dass der Angeklagte im Ermittlungsverfahren mit den Behörden kooperiert habe. Er habe bei der Identifizierung seiner Opfer mitgewirkt und Passwörter zu Geräten sowie Accounts herausgegeben. Außerdem habe er ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Zudem habe der Angeklagte keine Eintragungen im Vorstrafenregister.

Mandant will seine Kamera zurück

Verteidiger Cornelius Schaffrath sprach im Bezug auf die bei seinem Mandanten sichergestellten Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs von einer „Sammelleidenschaft“. Sein Mandant habe es als „Sucht“ bezeichnet. Neue Bilder bekomme man auf einschlägigen Plattformen aber nur im Tausch. Dies diene in er Community als „Vertrauensbeweis“. „Er wollte nicht verbreiten, sondern haben“, erklärte er die Motivation des Angeklagten für den Upload der Darstellungen.

Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher brachte noch eine Verzichtserklärung des Angeklagten zu den Asservaten ins Spiel. Sein Verteidiger erklärte, dass die Behörden zwei Smartphones und eine „hochwertige“ Kamera ohne entsprechende Inhalte konfisziert hätten, die sein Mandant gerne zurück hätte. Letztlich wird darüber aber erst in der nächsten Sitzung am 13. Juli entschieden.

Dann soll auch noch ein Ermittler aus Bayern als Zeuge aussagen und das psychiatrische Gutachten vorgestellt werden. Richterin Haußmann stellte ein Urteil am 17. Juli ins Aussicht.