Ein großer Streitpunkt vor Gericht war der genaue Verlauf der Grundstücksgrenzen. (Symbolfoto) Foto: Symbolfoto/Archiv

Im August 2021 wurde der Angeklagte bereits zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Aufgrund der Vielzahl der Delikte waren drei Anklagepunkte aus dem März 2021 nun erst am Oberndorfer Amtsgericht verhandelt worden. Erneut erhält der Rentner aus dem Raum Sulz eine Bewährungsstrafe.

Sulz/Oberndorf - Im Februar 2021 wurde gegen den 64-jährigen Angeklagten eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, weswegen er für sechs Monate keinen Kontakt mit seinem Nachbarn aufnehmen durfte und auch ein Verbot erhielt, das Grundstück zu betreten.

Bereits 2021 vor Gericht

Gut einen Monat später, im März 2021, schien ihn dieses Verbot aber nicht mehr zu tangieren. Gegen ihn wurde Anzeige in drei Fällen gestellt. Da die "Tagesordnung" bei der Verhandlung im August 2021 bereits vollgepackt war, wurden diese Anzeigen nun separat verhandelt. Wegen der Verstöße gegen die einstweilige Verfügung, Sachbeschädigung und Beleidigung wurde er vor dem Amtsgericht Oberndorf zu acht Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Die ausgesprochene Bewährungszeit von zwei Jahren aus der Verhandlung im August bleibt bestehen.

So habe der Angeklagte im ersten Fall per Absperrband die Grenze zwischen seinem Grundstück und dem des Geschädigten kennzeichnen wollen. Dabei habe er laut Aussage des Geschädigten, der als erster Zeuge berufen wurde, sein Grundstück betreten und ihn zudem als "blöden Hund" beleidigt. Im zweiten Fall soll der Angeklagte die Sichtschutzwand und einen Zaun, der die Grundstücke trennt, beschädigt haben. Zudem soll er mit seinem Radlader das Gartenhäuschen des Geschädigten verschoben und ebenfalls beschädigt haben. Im dritten Fall wurde der Angeklagte verdächtigt, beim Vorbeifahren die Zunge herausgestreckt zu haben.

Grenzen nicht eindeutig

Als großer Streitpunkt stellte sich die Grenze zwischen den zwei Grundstücken heraus. Diese war wohl Anfang 2020 neu bemessen worden. Mehrmals im Verlauf der Verhandlung waren der Angeklagte samt Verteidiger, die Staatsanwältin, sowie der erste Zeuge vorne am Richterpult. Reghaft wurde über Zentimeter diskutiert, die Lagepläne wurden begutachtet.

Aufgrund dieser Konstellation konnte dem Angeklagten in Bezug auf die zweite Tat nicht nachgewiesen werden, dass er das Grundstück seines Nachbarn betreten und damit gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hat.

Nach der Befragung von drei weiteren Zeugen wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte neun Monate, zur Bewährung ausgesetzt, und 60 Tagessätze. Die Verteidigerin plädierte auf acht Monate und zwei Wochen, zur Bewährung ausgesetzt, sowie 15 Tagessätze, da aus ihrer Sicht auch die erste Tat mit dem Absperrband nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte.

Positive Sozialprognose

Dieser Auffassung war am Ende der Verhandlung auch die Richterin: "Das Betreten des Grundstücks konnten wir nicht beweisen, die Beleidigung ist aus unserer Sicht jedoch erwiesen."

Hauptgründe für die Aussetzung der Strafe auf Bewährung waren, dass der Angeklagte bis 2019 nicht vorbestraft war und die Taten vor der Verurteilung im August 2021 geschehen waren. Seither sind keine weiteren Vergehen mehr vorgefallen. "So kann und soll es weitergehen", gab die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg.