Wegen rassistischer Äußerungen wurde ein Rentner vom Amtsgericht Nagold zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Manfred Köncke

Weil er einen Hausbewohner als „Flüchtlingsaffe“ und „Abfall“ bezeichnete, hat das Amtsgericht Nagold einen 63-jährigen Rentner zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.

Der Angeklagte hat sich 1989 in einem Nagolder Stadtteil eine Eigentumswohnung gekauft. Seine Frau kümmert sich um die Sauberkeit der aus 17 Parteien bestehenden Anlage. „Ich helfe ihr dabei“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung.

Jahrelang sei kaum Abfall auf Gängen und an anderen Stellen gelegen. Das habe sich mit dem Einzug osteuropäischer Familien zunehmend geändert. Er habe sich extra eine Schnabelzange gekauft, um die vielen Zigarettenkippen, benutzten Papiertaschentücher, Reste von Fastfood und anderen Unrat zusammen mit seiner Ehefrau zu beseitigen.

Zwei Polizisten stehen vor der Tür

Am 6. April diesen Jahres habe es besonders schlimm auf dem Flur und vor einer Wohnungstür im dritten Stock ausgesehen. Er habe geklingelt und den Mieter zur Ordnung gerufen. Anstatt ein Einsehen zu zeigen, habe er ihn angeblafft, er solle ihn in Ruhe lassen, sonst könne er was erleben. Er habe sich von ihm bedroht gefühlt und Anzeige erstattet. „Geschehen „ist nichts“. Dafür seien zwei Beamte des Nagolder Reviers vor seiner Tür gestanden, hätten geklingelt und ihn „oberlehrerhaft“ aufgeklärt, dass er wegen Beleidigung angezeigt worden sei, er solle sich dazu äußern.

Von oben herab hätten sie und ihr Kollege den 63-Jährigen nicht behandelt, wies die als Zeugin geladene Polizeikommissarin die Behauptung zurück. Kaum hätten sie die Anzeige vom Mann im dritten Stock erwähnt, sei er ausgeflippt und habe die beiden Ausdrücke gebraucht. Das sei rassistisch, dafür müsse er die Konsequenzen tragen.

Verständnis für die Verärgerung des Angeklagten

Dass einem bei solch einer Anhäufung von Müll der Kragen platze sei doch nachzuvollziehen, wehrte sich der Beschuldigte. Trotzdem dürfe er den Mitbewohner nicht auf diese Weise herabwürdigen, hielt ihm die Staatsanwältin vor und forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 50 Euro. Richter Martin Link zeigte Verständnis für die Verärgerung des Angeklagten, allerdings hätte er die Grenze nicht überschreiten und seine Worte mit Bedacht wählen müssen. So habe er sich strafbar gemacht. Das Amtsgericht verurteilte den Rentner zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 50 Euro. Damit zeigte sich der 63-Jährige nicht einverstanden und ließ offen, ob er beim Landgericht Tübingen Widerspruch einlegen werde.