Der Angeklagte gab an, sich betrunken zu haben, weil seine Frau ihn verlassen habe. (Symbolbild) Foto: kaczor58/ Shutterstock

Im Rausch an der Tankstelle Nachschub besorgt. Mann verliert Arbeitsstelle, Ehefrau - und nun den Führerschein.

Altensteig/Nagold - Bis zum 25. Mai diesen Jahres hatte sich der Angeklagte nichts zu Schulden kommen lassen. Dann fuhr er spätabends mit seinem Auto nach Nagold, lenkte das Fahrzeug auf den Parkplatz einer Tankstelle und griff zur Schnapsflasche. Das Amtsgericht Nagold verurteilte den 39-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1400 Euro. Außerdem wurde die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen.

An besagtem Donnerstag im Mai hatte der Angeklagte jede Menge Alkohol konsumiert. Als Grund gab er in der Verhandlung an, seine Frau habe ihn verlassen. Gegen 21.50 Uhr fuhr er mit seinem Auto auf den Parkplatz einer Tankstelle in Nagold und betrank sich weiter. Dabei wurde er beobachtet und zur Rede gestellt. "Er hat mich angepöbelt", sagte der Zeuge vor Gericht aus. Daraufhin habe er die Polizei verständigt. Man habe den 39-Jährigen schlafend angetroffen, berichtete ein Beamter in der Verhandlung. Weil er stark nach Alkohol roch, habe man eine Blutentnahme durchführen wollen, was abgelehnt worden sei. 

"Wenig kooperatives" Verhalten

Der Angeklagte sei überhaupt "wenig kooperativ" gewesen, weshalb man mit ihm nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ins Krankenhaus gefahren sei. Festgestellt wurde ein Alkoholwert von 2,56 Promille.

Gegen den erlassenen Strafbefehl erhob der 39-Jährige Einspruch. Er habe auf dem Parkplatz eine ganze Flasche Wodka geleert. Vorher sei er nicht fahruntüchtig gewesen. Das nahm ihm Staaatsanwältin Tatjana Grgic nicht ab. Selbst wenn er sich eine Stunde auf dem Parkplatz aufgehalten und die Polizei bei der Kontrolle eine leere Flasche Schnaps gefunden habe, müsse der Alkoholspiegel bereits vorher relativ hoch gewesen sein. In ihrem Plädoyer forderte sie, den Strafbefehl von bisher 50 auf 35 Tagessätze zu reduzieren, weil der Angeklagte für seine Exfrau und die gemeinsame Tochter Unterhalt bezahlen müsse und sein Arbeitsvertrag nicht verlängert werde. 

Richter Link verurteilte den Techniker zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 35 Euro. Außerdem verhängte er eine Führerscheinsperre von acht Monaten. Der 39-Jährige nahm das Urteil an.