Kommt nach dem tödlichem Unfall das Tempolimit? Foto: rsk

Noch keine Entscheidung nach Unglück in Peterzell. Landratsamt verweist auf die noch unklare Rechtslage.

Alpirsbach-Peterzell - Kommt ein schärferes Tempolimit auf der Hochwaldstraße in Peterzell? Dies wird so bald nicht entschieden – das Landratsamt wartet das Gutachten zu dem tödlichen Unfall und das Inkrafttreten einer Verwaltungsvorschrift ab.

"Das Landratsamt ist gemeinsam mit allen Menschen in der Raumschaft entsetzt über diesen schrecklichen Unfall", teilt die Behörde auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mit. Trotz aller Tragik sei das Landratsamt allerdings grundsätzlich gehalten, Anträge auf Geschwindigkeitsbegrenzung nach der jeweils aktuellen Rechtslage zu prüfen.

Die Stadt Alpirsbach habe schon vor einigen Jahren einen Antrag auf Warnbeschilderung mit dem Zeichen "Kinder" im Bereich der Schule gestellt, der damals von der Verkehrsschaukommission – Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei – einstimmig abgelehnt worden sei. Eine derartige Warnbeschilderung werde üblicherweise nur dort aufgestellt, wo Kinder unvermittelt auftauchen. Wegen des geraden und übersichtlichen Straßenverlaufs sei es Fahrzeugführern im Bereich des Schulgeländes in Peterzell möglich, Kinder frühzeitig zu erkennen und die Fahrweise anzupassen.

Nachdem bekannt geworden sei, dass eine Änderung der Straßenverkehrsordnung bevorsteht, habe die Stadt im Herbst vergangenen Jahres einen zweiten Antrag auf Beschränkung auf 30 Stundenkilometer im Schulbereich gestellt. Nach der geänderten Straßenverkehrsordnung, die seit Ende vergangenen Jahres gilt, sei innerörtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 "im unmittelbaren Bereich unter anderem von Schulen" möglich.

Da das Schulgebäude in Peterzell nicht an der Kreisstraße, sondern an der davon abgehenden Schulstraße liegt, bezweifelt das Landratsamt, dass dort die in der Vorschrift genannten Voraussetzungen gegeben sind. Das Regierungspräsidium habe dazu geraten, in solchen Zweifelsfällen so lange mit der Entscheidung zu warten, bis die dazugehörige Verwaltungsvorschrift in Kraft getreten sei, um den entsprechenden Paragrafen richtig auszulegen. Dies werde in den nächsten Wochen der Fall sein. Daher sei bei der Verkehrsschau im November im Beisein von Vertretern der Stadt Alpirsbach vereinbart worden, dass über den Antrag erst entschieden wird, wenn alle Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind.

"Sobald das Unfallgutachten vorliegt und nach Inkrafttreten der entsprechenden Verwaltungsvorschrift werden wir nach dann klarer Rechtslage eine Neubeurteilung vornehmen", teilt das Landratsamt abschließend mit. Staatsanwaltschaft und Polizei geben zwar mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Auskunft über die Geschwindigkeit, mit der der 54-jährige Autofahrer zum Unfallzeit unterwegs war.

In Peterzell ist jedoch aus gut informierten Kreisen zu hören, dass der Mann aus dem Ortenaukreis, der den Jungen mit seinem Auto erfasste, durchaus umsichtig gefahren sei – wohl schon aufgrund eigener leidvoller Erfahrung – und das geltende Tempolimit von 50 Stundenkilometern deutlich unterschritten habe.

Info: Der Trauergottesdienst für den zehnjährigen Jungen, der bei dem Unfall ums Leben kam, beginnt am Mittwoch, 17. Mai, um 11 Uhr in der Alpirsbacher Klosterkirche. Anschließend ist die Beerdigung.