Laut Anklage haben nur zwischen zwölf und 16 Prozent aller Schnelltests, die abgerechnet wurden, tatsächlich stattgefunden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Wegen Abrechnungsbetrugs mit Corona-Tests müssen sich ein Albstädter und seine Ex-Partnerin vor dem Tübinger Schöffengericht verantworten.

Der 42-jährige ist einer von vier Angeklagten, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg an ihren während der Pandemie eingerichteten Teststationen wesentlich mehr Tests in Rechnung gestellt zu haben, als sie tatsächlich vorgenommen hatten. Der Schaden wird in der Anklage mit 197 000 Euro veranschlagt.